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AbgabenverfahrenNorm
BAO §21Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1Stammrechtssatz
Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
Schlagworte
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X08Im RIS seit
05.01.2022Zuletzt aktualisiert am
05.01.2022