RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1096;
ABGB §1100;
BAO §21;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs1;
EStG 1972 §28;
EStG 1972 §4 Abs4;
MietenG impl;
MRG impl;

Rechtssatz

Mit einem Bestandverhältnis für den Bestandgeber verbundene hohe Aufwendungen werfen allenfalls die Frage auf, ob in diesem Bestandverhältnis eine Einkunftsquelle zu erblicken ist. Sie rechtfertigten es aber für sich allein nicht, dem Bestandverhältnis schlechthin - und damit letztlich auch hinsichtlich der Bestandnehmer - die steuerliche Anerkennung zu versagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X06

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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