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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1096;Rechtssatz
Mit einem Bestandverhältnis für den Bestandgeber verbundene hohe Aufwendungen werfen allenfalls die Frage auf, ob in diesem Bestandverhältnis eine Einkunftsquelle zu erblicken ist. Sie rechtfertigten es aber für sich allein nicht, dem Bestandverhältnis schlechthin - und damit letztlich auch hinsichtlich der Bestandnehmer - die steuerliche Anerkennung zu versagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X06Im RIS seit
16.02.1988