RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Vertrag bereits auf eine zwar noch nicht zustandegekommene, aber doch absehbare künftige Vereinbarung mit einem Dritten Bedacht nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X01

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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