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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/05/18 0346/77 1Stammrechtssatz
Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
a)
nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
b)
eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140197.X05Im RIS seit
03.05.2001