Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß ein Bestandvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält, wenn der Bestandzins erst nach 35 Jahren zu einer Amortisation der höchstens 10 Jahre nutzbaren Bestandobjekte führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140197.X06Im RIS seit
03.05.2001