Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0136 E 23. Jänner 1989 VwSlg 6374 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermess... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §199;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §147;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §4 Abs1;
Rechtssatz: Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung gegenüber anderen Abgabepflichtigen ist nicht Voraussetzung der Solidarschuld. Lediglich bei Ausübung des der Behörde obliegenden Ermessens ka... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0136 E 23. Jänner 1989 VwSlg 6374 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermess... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 7. September 1988 wurde der Drittbeschwerdeführerin unter Bezugnahme auf die §§ 1 bis 6 der Müllabfuhrgebührenverordnung der Stadt Klagenfurt vom 13. Dezember 1980, Zl. 21097, idgF "die Müllabfuhrgebühr für die Liegenschaft Y, X-Straße ab 1988 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre für 2 Normalmüllbehälter und 52 Abfuhrterm. a S 18,00 mit jährl. S 1.872,00 festgesetzt". In diesem Betrag sei Umsatzsteuer enthalt... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §199;BAO §20;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1983 §147;LAO Krnt 1983 §18;LAO Krnt 1983 §71 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0334
Rechtssatz: Wie aus § 147 Krnt LAO 1983 hervorgeht, kann die Abgabenbehörde, wenn mehrere Personen zur Entrichtung eine... mehr lesen...
Am 1. Februar 1988 richtete der Magistrat X, Steueramt, an den Beschwerdeführer eine Ladung, in der es im wesentlichen heißt: "Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Eigentumsverhältnisse betr. XY-Center Wir ersuchen Sie, hiezu persönlich in unser Amt zu kommen... bis 10.2.1988 jeweils v. 8.00 - 12.00 Uhr... Bitte bringen Sie diese Ladung und folgende Unterlagen mit: Nachweise über Eigentumsverhältnisse betr. XY-Center..." ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §20;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1983 §18;LAO Krnt 1983 §71 Abs3 lita;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörden des Abgabenverfahrens haben ihre Ermessensentscheidungen iSd § 18 Krnt LAO 1983 (§ 20 BAO) (hier Bescheid über die Verhängung einer Zwangsstrafe gem § 85 Abs 1 Krnt LAO 1983) zu begründen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. März 1987 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, dem Beschwerdeführer (unter seiner Kurzbezeichnung N-Verein) "gemäß der §§ 1, 3, 7 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 13/1981, und des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 19. Dezember 1973 und 22. März 1985, Pr.Z. 4131 und 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien, Nr. 52... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §18;
Rechtssatz: Die Behörde handhabt das ihr eingeräumte Ermessen nicht in rechtswidriger Weise, wenn sie die Auferlegung des Verspätungszuschlages in der maximalen Höhe von 10 Prozent mit der Dauer der Verspätung und dem erheblichen Verwaltungsaufwan... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135 impl;BAO §20 impl;LAO Wr 1962 §104 Abs1;LAO Wr 1962 §18;
Rechtssatz: Der Gesetzessinn des § 104 Abs 1 Wr LAO ist darin zu erblicken, daß der Abgabepflichtige zur Erfüllung der ihm gesetzlich obliegenden Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen angehalten werden soll. Daraus ist als Maßstab für die Ermessensübung ab... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. November 1986 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund des § 12 Abs. 1 und §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner bis 29. November 1985 im Betrieb in Wien entstandenen Getränkesteuerschuld des Vorgängers Herrn F im Betrage von S 31.439,-- herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betr... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14 Abs1 lita;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §12 Abs1 lita;LAO Wr 1962 §18; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Das Ermessen wird dann iSd Gesetzes geübt, wenn die Abgabenbehörde eine Haftung in Anspruch nimmt, weil sie die Abgabenschuld vom Hauptschuld... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1984 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, der G. GesmbH als Bauwerberin die zum Teil nachträgliche Bewilligung, auf der Liegenschaft EZ NNN KG. Alsergrund in Wien 9., näher ausgeführte bauliche Veränderungen vorzunehmen. Gleichzeitig wurde gemäß § 40 Abs. 1 des Wiener Garagengesetzes (WGG) iVm § 1 Abs. 1 und 3 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1975, LGBl. Nr. 9/1975, festgestellt, daß das Bauvorhaben um einen Kfz-Stellplatz hi... mehr lesen...
I.1. Mit ihrem an die "W" Ges.m.b.H. u. Co. Immobilien KG. und an die B Ges.m.b.H. als Bauwerber und Grundeigentümer gerichteten Bescheid vom 12. September 1978, Zl. MA 36/1, erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 36, die Bewilligung, auf der Liegenschaft EZ 374 des Grundbuches der KG. X in Wien einen Zubau zu errichten und bauliche Abänderungen durchzuführen, nämlich nach Abtragen des Dachstuhles ein fünftes Stockwerk aufzusetzen und das Dachgeschoß in zwei Ebenen auszubauen u.a. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL82259 Garagen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;GaragenG Wr 1957 §41 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §193;
Rechtssatz: Aus der im § 193 Wr LAO vorgesehenen Möglichkeit der Berufung des Haftungspflichtigen auch gegen den Abgabenanspruch folgt, daß ihm - als Voraussetzung für die Ausübung dieses seines Rechtes - anläßlich der Erlassu... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL82259 Garagen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;GaragenG Wr 1957 §41 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Heranziehung zur Haftung (Geltendmachung) in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensübung im Sinne des § 18 Wr LAO unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände nach Bi... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: 1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde betreffend die Vorschreibung von Lustbarkeitsabgabe für das Halten von Geldspielapparaten im Sinne des § 14a des Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetzes 1950... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;LAO Stmk 1963 §18;LustbarkeitsabgabeG Stmk §14a idF 1986/034; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/06 90/17/0233 1 Stammrechtssatz Legt der Gemeinderat einer Gemeinde die Höhe der Lustbarkeitsabgabe für das Halten von Geldspielapparaten iSd § 14a des ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus den ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wurde jeweils der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Gemeinderates einer mitbeteiligten Gemeinde betreffend die Vorschreibung einer Lustbarkeitsabgabe für das Halten von Geldspielapparaten im Sinne des § 14a des Stmk. Lustbarkeitsabgabegesetze... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;LAO Stmk 1963 §18;LustbarkeitsabgabeG Stmk §14a;LustbarkeitsabgabeO Burgau;LustbarkeitsabgabeO Edelstauden;LustbarkeitsabgabeO Eisenerz;LustbarkeitsabgabeO Fernitz;LustbarkeitsabgabeO Gössendorf;LustbarkeitsabgabeO Grafendorf bei Hartberg;LustbarkeitsabgabeO Hart bei Graz;LustbarkeitsabgabeO Kalsdorf;Lustbarkei... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1 impl;B-VG Art130 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles jedenfalls voraus, daß es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §183 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO (§ 183 LAO NÖ) vorgeseh... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §161 Abs2;LAO NÖ 1977 §18;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 161 Abs 2 NÖ AO 1977 stellt eine Ermessensvorschrift dar; anders als nach § 212 Abs 2 BAO ist das Verlangen nach Stundungszinsen in das Ermessen der Behörde gestellt. Sie hat bei ihrer Ermessensübung, also bei Entscheidung der F... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;LAO NÖ 1977 §18;
Rechtssatz: Bei Auslegung des § 18 NÖ AO 1977 ist - ebenso wie bei Auslegung des § 20 BAO - dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei" dem Begriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Interesse, insb an der Ei... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 impl;Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §7 Abs1;LAO Tir 1963 §18;
Rechtssatz: Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich innerhalb der Grenzen zu halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweck... mehr lesen...