RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0094

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §135 impl;
BAO §20 impl;
LAO Wr 1962 §104 Abs1;
LAO Wr 1962 §18;

Rechtssatz

Der Gesetzessinn des § 104 Abs 1 Wr LAO ist darin zu erblicken, daß der Abgabepflichtige zur Erfüllung der ihm gesetzlich obliegenden Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen angehalten werden soll. Daraus ist als Maßstab für die Ermessensübung abzuleiten, daß bei der Festsetzung der Höhe des Verspätungszuschlages das Ausmaß zu berücksichtigen ist, in dem der Abgabepflichtige seine Einreichungspflicht vernachlässigt (Hinweis: E 28.11.1969, 189/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170094.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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