Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird über das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so liegt es im allgemeinen nahe und es bestehen im Normalfall begründete Bedenken im Sinn des § 7 Abs 1 Z 1 UVG, dass die Unterhaltspflicht eines (bisher nicht unterdurchschnittlich leistungsfähigen) Unterhaltspflichtigen nicht mehr in der selben Höhe besteht, wie sie in einem vor der Insolvenz geschaffenen Exekutionstit... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird über das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so liegt es im allgemeinen nahe und es bestehen im Normalfall begründete Bedenken im Sinn des § 7 Abs 1 Z 1 UVG, dass die Unterhaltspflicht eines (bisher nicht unterdurchschnittlich leistungsfähigen) Unterhaltspflichtigen nicht mehr in der selben Höhe besteht, wie sie in einem vor der Insolvenz geschaffenen Exekutionstit... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG setzt voraus, dass der Unterhaltsschuldner an sich, dem Grund nach, in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Leistungsfähigkeit müsste sich auf der eingeschränkten Beweisgrundlage des § 11 Abs 2 UVG durch einen positiven Beweis ergeben. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 547/92 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG ist zwingend nach den pauschalen, in § 6 Abs 2 UVG angeführten ASVG-Sätzen ohne Rücksicht auf die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu bestimmen. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 547/92 10 Ob 42/09p Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die Besserstellung eines Kindes, dessen Unterhaltspflichtiger eine auch nur geringfügige Unterhaltserhöhung vereitelt, gegenüber einem Kind, dessen Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nachkommt, wird offenbar vom Gesetzgeber zur Erreichung des sozialpolitischen Zwecks der Unterhaltssicherung durch Gewährung des Vorschusses in Richtsatzhöhe nicht als schädlich angesehen. Sie wäre nur dann ausgeschlossen, wenn bewiese... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Daß das Gericht die Möglichkeit eines Verdienstes in bestimmter Höhe (hier: von 14.000 Schilling in der Türkei) für "eher unwahrscheinlich" gehalten hat, bedeutet nicht, daß der Unterhaltspflichtige keinesfalls dieses Einkommen beziehe; er ist demnach nicht "offenbar" zur Leistung eines höheren Unterhalts unfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.3.1986, ON 45, trug das Erstgericht dem Vater des Minderjährigen, dem türkischen Staatsbürger Avni K***** - der zuletzt in Istanbul, Carsamba, Lokmaci dede Sek. Nr.26 gewohnt hatte und nunmehr seit Jahren unbekannten Aufenthaltes ist - auf, ab 1.4.1985 monatlich einen Unterhaltsbeitrag von S 2.250 zu zahlen. Dabei ging es - weil der Vater, dem die Aufforderung gemäß § 185 Abs 3 AußStrG persönlich zugestellt worden war (S. 75), keine Einwendungen e... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG setzt voraus, dass der Unterhaltsschuldner an sich, dem Grund nach, in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Leistungsfähigkeit müsste sich auf der eingeschränkten Beweisgrundlage des § 11 Abs 2 UVG durch einen positiven Beweis ergeben. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 547/92 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG ist zwingend nach den pauschalen, in § 6 Abs 2 UVG angeführten ASVG-Sätzen ohne Rücksicht auf die potentielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu bestimmen. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 547/92 10 Ob 42/09p Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Die Besserstellung eines Kindes, dessen Unterhaltspflichtiger eine auch nur geringfügige Unterhaltserhöhung vereitelt, gegenüber einem Kind, dessen Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nachkommt, wird offenbar vom Gesetzgeber zur Erreichung des sozialpolitischen Zwecks der Unterhaltssicherung durch Gewährung des Vorschusses in Richtsatzhöhe nicht als schädlich angesehen. Sie wäre nur dann ausgeschlossen, wenn bewiese... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Daß das Gericht die Möglichkeit eines Verdienstes in bestimmter Höhe (hier: von 14.000 Schilling in der Türkei) für "eher unwahrscheinlich" gehalten hat, bedeutet nicht, daß der Unterhaltspflichtige keinesfalls dieses Einkommen beziehe; er ist demnach nicht "offenbar" zur Leistung eines höheren Unterhalts unfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 547/92 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag des Bezirksjugendamtes Zell am See der Minderjährigen ab 1.11.1991 bis 31.10.1994 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 3.500,--, jedoch höchstens in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs 1 lit C bb 1.Fall, 108 f ASVG gem §§ 3, 4 Z 1 UVG. Die Führung einer Exekution erscheine aussichtslos, weil im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufende... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die den beiden Minderjährigen für die Zeit vom 1.4.1991 bis 31.3.1994 gewährten Unterhaltsvorschüsse von je S 1.400,--, höchstens jedoch in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen nach den §§ 293 Abs.1 Buchstabe c bb 1. Fall, 108 f ASVG, mit Ablauf des Monats Juni 1992 ein. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 2.6.1992 sei das Urteil des Erstgerichtes vom 27.2.1991, mit dem die Vaterschaft des Andrew S*****... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §20UVG §22
Rechtssatz: Wird ein Vorschuß nach § 4 Z 4 UVG gewährt und das die Vaterschaft feststellende erstinstanzliche Urteil später aufgehoben, ist der Vorschuß nicht rückwirkend sondern erst mit der Bindung des Rechtsmittelgerichtes an seinen Aufhebungsbeschluß einzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 606/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 606/92 Ve... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §20UVG §22
Rechtssatz: Wird ein Vorschuß nach § 4 Z 4 UVG gewährt und das die Vaterschaft feststellende erstinstanzliche Urteil später aufgehoben, ist der Vorschuß nicht rückwirkend sondern erst mit der Bindung des Rechtsmittelgerichtes an seinen Aufhebungsbeschluß einzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 606/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 606/92 Ve... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen wurde am 20.Februar 1975 von einer damals 21 Jahre alten Buchhalterin unehelich geboren. Vier Wochen später anerkannte ein damals 20 Jahre alter Einzelkaufmann vor dem Jugendwohlfahrtsträger seine Vaterschaft zu dem Kind und verpflichtete sich, zum Unterhalt des Mädchens ab dessen Geburt monatlich 800 S zu bezahlen. Nach eigenen Angaben verfügte der Vater damals über ein monatliches Einkommen von 5.500 S und hatte für ein weiteres außerehe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Hartwig und Arnulf R***** ist geschieden. Die Obsorge kommt der Mutter allein zu. Der Vater ist zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.100 für den mj. Hartwig und von S 1.900 für den mj.Arnulf verpflichtet. Am 17.April 1992 beantragten die durch das Jugendamt vertretenen Kinder die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den § 3 und § 4 Z 1 UVG von S 2.100 bzw. S 1.900 monatlich. Eine Exekution auf das Arbeitseinkomme... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltsberechtigten, einem am 30.8.1974 geborenen Kind, werden seit einigen Jahren Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der vom unterhaltspflichtigen Vater zu leistende Unterhalt wurde zuletzt ab 1.9.1989 mit 2.200 S im Monat bestimmt und es wurden dem Kind Unterhaltsvorschüsse in gleicher Höhe bewilligt. Sie wurden in der Folge ab 1.8.1990 auf 1.425 S im Monat eingeschränkt, weil das Kind seit diesem Tag auf Grund eines Lehrverhältnisses 3.575 S durchschnittlich im ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat I. durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Gerhard L*****, geboren am 15. September 1975, infolge Revisionsrekurses des Minderjährigen, vertreten durch dessen Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Gesundheits- und Wohlfahr... mehr lesen...
Begründung: Fehlt es an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG, so kann sich das Revisionsrekursgericht auf die Ausführungen der für die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses maßgeblichen Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 16 Abs 3 AußStrG). Das Erstgericht stellte die der Minderjährigen gewährten Vorschüsse mit Ablauf des 31. August 1991 wegen Bezugs eines Eigeneinkommens in der Höhe von 5.030,24 S ohne Sonderzah... mehr lesen...
Begründung: Mit dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 17.10.1989 verpflichtete sich der nach eigenen Angaben wegen Krankheit arbeitsunfähige und einkommenslose Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von je S 1.500 für seine beiden mj. Söhne Werner, geboren am 1.3.1975, und Alexander, geboren am 2.1.1977. Mit der Behauptung, der Vater leiste seit April 1990 keinen Unterhalt, sein Arbeitgeber sei ihr nicht bekannt, der mj. Werner erziele ei... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Auch im Falle der sogenannten Haftvorschüsse sind eigene Einkünfte des Kindes der Gesamtheit seiner Lebensbedürfnisse gegenüberzustellen, also nicht bloß den durch Zahlungen nach dem UVG zu bevorschussenden Geldleistungen des nicht obsorgenden Elternteils, sondern in gleicher Weise auch dem Wert der Betreuungsleistung des obsorgenden Elternteiles. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das nunmehr 16 Jahre alte Mädchen war am 26. Februar 1976 als eheliches Kind geboren worden. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß vom 5. März 1982 geschieden. Anläßlich der Scheidung vereinbarten die Eltern das alleinige Obsorgerecht der Mutter; der Vater verpflichtete sich vergleichsweise zu einem monatlichen Unterhalt für seine Tochter in der Höhe von 1.980 S. Das Pflegschaftsgericht genehmigte diesen Unterhaltsvergleich in Ansehung des Kindes. Auf diesen vergleichs... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Auch im Falle der sogenannten Haftvorschüsse sind eigene Einkünfte des Kindes der Gesamtheit seiner Lebensbedürfnisse gegenüberzustellen, also nicht bloß den durch Zahlungen nach dem UVG zu bevorschussenden Geldleistungen des nicht obsorgenden Elternteils, sondern in gleicher Weise auch dem Wert der Betreuungsleistung des obsorgenden Elternteiles. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß es im Falle der Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht erforderlich ist, daß das Kind erneut Exekution wegen der laufenden Unterhaltsbeiträge führt, entspricht der Rechtsprechung (EFSlg 54793; 36566) und auch der Absicht des Gesetzgebers. Entscheidungstexte 7 Ob 1526/92 Entscheidungstext OGH 05.03.1992 7 Ob 1526/92 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß es im Falle der Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht erforderlich ist, daß das Kind erneut Exekution wegen der laufenden Unterhaltsbeiträge führt, entspricht der Rechtsprechung (EFSlg 54793; 36566) und auch der Absicht des Gesetzgebers. Entscheidungstexte 7 Ob 1526/92 Entscheidungstext OGH 05.03.1992 7 Ob 1526/92 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 98 vom 17.4.1991 wandelte das Erstgericht die dem in Betreuung seiner Mutter befindlichen mj. Mario Z***** bisher gewährten Titelvorschüsse in der Höhe von monatlich S 2.300,- für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.3.1991 in Richtsatzvorschüsse nach § 4 Z 3 UVG um, weil sich der Vater Joe David Z***** in der Zeit vom 15.11.1990 bis 15.3.1991 in Haft befunden habe. In seinem dagegen gerichteten Rekurs brachte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien vor, ... mehr lesen...
Begründung: Der ältere der beiden pflegebefohlenen Brüder ist 11 Jahre, der jüngere 10 Jahre alt. Sie leben in der Obsorge der Mutter in der Steiermark. Sie erwarben gemeinsam mit ihrer Mutter die österreichische Staatsangehörigkeit. Der außereheliche Vater lebt in Berlin. Er hatte seinerzeit vor dem Rat der Stadt Frankfurt/Oder jeweils seine Vaterschaft zu den beiden Kindern anerkannt und sich zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Diese Zahlungspflichten wurden durch die... mehr lesen...
Begründung: Der der Minderjährigen mit Beschluß vom 8.1.1991 für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.7.1991 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich S 1.500,-- (der Vater der Minderjährigen hatte sich mit Vergleich vom 21.2.1990 zur Zahlung dieses Betrages ab dem 1.3.1990 verpflichtet, wobei nach dem Wortlaut der Unterhaltsvereinbarung die von der Minderjährigen bezogene Lehrlingsentschädigung und die Vermögenslage des Vaters berücksichtigt wurden) wurde vom Erst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen auf den von seinem Vater zu leistenden gesetzlichen Unterhalt, der mit Beschluß vom 21. Mai 1986 mit S 1.600,-- monatlich bestimmt worden war, zunächst Vorschüsse in der Höhe des Exekutionstitels, die es wegen des eigenen Einkommens des Minderjährigen (Lehrlingsentschädigung) von durchschnittlich S 4.031,-- monatlich ab 1. Mai 1991 auf S 500,-- monatlich herabsetzte. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Präsidenten des Oberla... mehr lesen...