Norm
UVG §4 Z1Rechtssatz
Wird über das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so liegt es im allgemeinen nahe und es bestehen im Normalfall begründete Bedenken im Sinn des § 7 Abs 1 Z 1 UVG, dass die Unterhaltspflicht eines (bisher nicht unterdurchschnittlich leistungsfähigen) Unterhaltspflichtigen nicht mehr in der selben Höhe besteht, wie sie in einem vor der Insolvenz geschaffenen Exekutionstitel festgelegt wurde (Ablehnung von 7 Ob 636/90 = RZ 1991/44).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076080Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.07.2010