Norm
UVG §4 Z1Rechtssatz
Die Rechtsansicht, daß es im Falle der Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht erforderlich ist, daß das Kind erneut Exekution wegen der laufenden Unterhaltsbeiträge führt, entspricht der Rechtsprechung (EFSlg 54793; 36566) und auch der Absicht des Gesetzgebers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076077Dokumentnummer
JJR_19920305_OGH0002_0070OB01526_9200000_001