Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine Unterhaltsfestsetzung ist dann als mißlungen anzusehen, wenn der darauf gerichtete Antrag aus in der Person des Unterhaltsschuldners gelegenen
Gründe: trotz Vorliegens der materiellen Erfolgsvoraussetzungen nicht in einer dem Unterhaltszweck angemessenen Zeit zum Erfolg führt oder ein entsprechender Antrag bloß deshalb unterbleibt, weil er aus in der Person des Unterhaltsschuldners gelegenen Gründen nach objektiv... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §15 Abs1UVG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Präsident des OLG hat ein Rekursrecht gegen einen Beschluss, mit dem gemäß § 4 Z 2 UVG gewährte Unterhaltsvorschüsse rückwirkend eingestellt wurden, weil ihm mit diesem Beschluss die Rückforderungsmöglichkeit des § 28 Abs 2 UVG genommen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 508/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 508/94 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §15 Abs1UVG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Präsident des OLG hat ein Rekursrecht gegen einen Beschluss, mit dem gemäß § 4 Z 2 UVG gewährte Unterhaltsvorschüsse rückwirkend eingestellt wurden, weil ihm mit diesem Beschluss die Rückforderungsmöglichkeit des § 28 Abs 2 UVG genommen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 508/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 508/94 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes mit seiner Beschränkung auf Haft im Inland bleibt kein Raum für eine Auslegung des § 4 Z 3 UVG, wonach der Haftrichtsatzvorschuss nach dieser Bestimmung auch bei Freiheitsentzug im Ausland gewährt werden könne. Entscheidungstexte 1 Ob 563/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 563/94 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3
Rechtssatz: Angesichts des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlautes mit seiner Beschränkung auf Haft im Inland bleibt kein Raum für eine Auslegung des § 4 Z 3 UVG, wonach der Haftrichtsatzvorschuss nach dieser Bestimmung auch bei Freiheitsentzug im Ausland gewährt werden könne. Entscheidungstexte 1 Ob 563/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 563/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgUVG §4 Z3UVG §7 Abs2UVG §29
Rechtssatz: Das Ruhen der Pflicht zur Unterhaltsleistung ist schon mit dem auf den Beginn der Strafhaft folgenden Monatsersten auszusprechen, wenn der einkommenslose Unterhaltspflichtige auch kein für die Unterhaltsleistung heranziehbares Vermögen besitzt. Dem stehen die Bestimmungen der §§ 7 Abs 2 und 29 UVG nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AgUVG §4 Z3UVG §7 Abs2UVG §29
Rechtssatz: Das Ruhen der Pflicht zur Unterhaltsleistung ist schon mit dem auf den Beginn der Strafhaft folgenden Monatsersten auszusprechen, wenn der einkommenslose Unterhaltspflichtige auch kein für die Unterhaltsleistung heranziehbares Vermögen besitzt. Dem stehen die Bestimmungen der §§ 7 Abs 2 und 29 UVG nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: Anhaltspunkte dafür, dass ein Vollzug in der Bundesrepublik Deutschland besonders beschwerlich wäre, fehlen völlig, wenn eine ausländische (deutsche) Entscheidung in dem selben Land (BRD) zu vollstrecken ist. Entscheidungstexte 4 Ob 530/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 530/94 10 Ob 103/08g ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: Anhaltspunkte dafür, dass ein Vollzug in der Bundesrepublik Deutschland besonders beschwerlich wäre, fehlen völlig, wenn eine ausländische (deutsche) Entscheidung in dem selben Land (BRD) zu vollstrecken ist. Entscheidungstexte 4 Ob 530/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 530/94 10 Ob 103/08g ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Aussichtslosigkeit einer Exekution im Sinne des § 4 Z 1 UVG bedeutet Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG. Entscheidungstexte 9 Ob 501/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 Ob 501/94 2 Ob 241/01g Entscheidungstext OGH 02.10.2001 2 Ob 241/01g ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Blieben zwei Sozialversicherungsanfragen des Erstgerichtes erfolglos, so mußte zur Zeit der Beschlußfassung des Erstgerichtes die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 UVG aussichtslos scheinen. Nach der objektiven Aktenlage waren somit die Voraussetzungen nach § 4 Z 1 UVG für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses zum Zeitpunkt der Bewilligung vorhanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Aussichtslosigkeit einer Exekution im Sinne des § 4 Z 1 UVG bedeutet Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG. Entscheidungstexte 9 Ob 501/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 9 Ob 501/94 2 Ob 241/01g Entscheidungstext OGH 02.10.2001 2 Ob 241/01g ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Blieben zwei Sozialversicherungsanfragen des Erstgerichtes erfolglos, so mußte zur Zeit der Beschlußfassung des Erstgerichtes die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 UVG aussichtslos scheinen. Nach der objektiven Aktenlage waren somit die Voraussetzungen nach § 4 Z 1 UVG für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses zum Zeitpunkt der Bewilligung vorhanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Das Nichtgelingen ist so zu verstehen, daß die Unterhaltsfestsetzung in einem Zeitraum nicht erfolgt, in welchem allgemein mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Daraus folgt weiter, daß auch während eines laufenden Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, in dem wegen auf Seite des Unterhaltsschuldners gelegenen Verfahrensverzögerungen mit einer Entscheidung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, eine Unter... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine wie immer gelungene Titelschöpfung steht der Vorschußgewährung nach dieser Gesetzesstelle entgegen. Zweifellos ist die Festsetzung eines Unterhaltsbetrages gelungen, auch wenn der betreffende Beschluß noch nicht rechtskräftig ist. Es ist jedoch auch erforderlich, daß dieser Beschluß vor allem dem Unterhaltsschuldner zugestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Das Nichtgelingen ist so zu verstehen, daß die Unterhaltsfestsetzung in einem Zeitraum nicht erfolgt, in welchem allgemein mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Daraus folgt weiter, daß auch während eines laufenden Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, in dem wegen auf Seite des Unterhaltsschuldners gelegenen Verfahrensverzögerungen mit einer Entscheidung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, eine Unter... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Eine wie immer gelungene Titelschöpfung steht der Vorschußgewährung nach dieser Gesetzesstelle entgegen. Zweifellos ist die Festsetzung eines Unterhaltsbetrages gelungen, auch wenn der betreffende Beschluß noch nicht rechtskräftig ist. Es ist jedoch auch erforderlich, daß dieser Beschluß vor allem dem Unterhaltsschuldner zugestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: UVG §1UVG §4 Z3
Rechtssatz: Andere aus dem Unterhaltsbegriff ableitbare Ansprüche als Geldunterhalt, etwa auf Betreuung oder Erziehung, sind im Rahmen des UVG einer Bevorschußung nicht zugänglich (vgl Knoll, Kommentar zum UVG, RdZ 8 zu § 1 UVG). Entscheidungstexte 2 Ob 549/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 2 Ob 549/93 Veröff: EvBl 1994/15 S 96 = ÖA 1993,148 ... mehr lesen...
Norm: UVG §1UVG §4 Z3
Rechtssatz: Andere aus dem Unterhaltsbegriff ableitbare Ansprüche als Geldunterhalt, etwa auf Betreuung oder Erziehung, sind im Rahmen des UVG einer Bevorschußung nicht zugänglich (vgl Knoll, Kommentar zum UVG, RdZ 8 zu § 1 UVG). Entscheidungstexte 2 Ob 549/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 2 Ob 549/93 Veröff: EvBl 1994/15 S 96 = ÖA 1993,148 ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §6 Abs2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Zur Einstellung der Richtsatzvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG, die wegen unbekannten Aufenthaltes und mangelnder Kenntnis der Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners gewährt wurden, nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG bedarf es weder der Gewährleistung, daß der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht regelmäßig nachkommen werde, noch der Schaffung eines rechtskräftigen Titels; der vom Ge... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §6 Abs2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Zur Einstellung der Richtsatzvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG, die wegen unbekannten Aufenthaltes und mangelnder Kenntnis der Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners gewährt wurden, nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG bedarf es weder der Gewährleistung, daß der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht regelmäßig nachkommen werde, noch der Schaffung eines rechtskräftigen Titels; der vom Ge... mehr lesen...