Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-283 von 283

RS VwGH Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0935

Rechtssatz: Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen dahingehend "hinterfragt, ob der erklärte Hauptwohnsitz den in Art. 6 Abs. 3 B-VG (§ 1 Abs. 7 MeldeG 1991) normierten objektiven Merkmalen entspricht" (Hinweis E VfGH 26.9.2001, G 139/00-10, u.a.). Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an de... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0945

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nur aus beruflichen Gründen nehmen und im Falle eines Berufs- bzw. Arbeitgeberwechsels auch einen Wechsel des weiteren Wohnsitzes in Kauf nehm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0932

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass einem - ohne irgendeine familiäre Bindung - neu geschaffenen Freizeitwohnsitz (Wochenendhaus, Ferienwohnung) bei aktiv Erwerbstätigen keine Mittelpunktqualifikation zukommt; auch ein allfälliger Aufbau gesellschaftlicher Beziehung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0945

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;AVG §52 impl;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Die Einholung einer Stellungnahme des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (nunmehr Bundesanstalt "Statistik Österreich") zum Ermittlungsergebnis kommt nur dann in Betracht, wenn die für die Durchführung des Reklamationsverfahrens der Behörd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0209

Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0198

Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0198

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/05/0076 E 31. August 1999 RS 1 Stammrechtssatz In einem Reklamationsverfahren nach § 17 Abs 1 MeldeG 1991 ist von der Behörde darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der in einer Gemeinde seines Landes mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat; im Reklamationsverfahren nach § 17 MeldeG 1991 wird also... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/05/0076 E 31. August 1999 RS 1 Stammrechtssatz In einem Reklamationsverfahren nach § 17 Abs 1 MeldeG 1991 ist von der Behörde darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der in einer Gemeinde seines Landes mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat; im Reklamationsverfahren nach § 17 MeldeG 1991 wird also... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/8/31 99/05/0076

Der am 13. Juni 1975 geborene Erstmitbeteiligte hat seinen Hauptwohnsitz (§ 23 Abs. 1 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992 idF BGBl. Nr. 352/1995) in Nußdorf-Debant, Graf-Leonhard-Straße 27 gemeldet. Mit Beginn seines Studiums bezog er am Studienort in Innsbruck Jesuitenkolleg Sillgasse 6 eine Wohnung. Die diesbezügliche Anmeldung erfolgte am 4. Oktober 1993 mit der Mitteilung, dass es sich hiebei nicht um einen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes 1972, BGBl. Nr. 30/1973, h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.08.1999

RS Vwgh 1999/8/31 99/05/0076

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Da die Antragslegitimation nach § 17 Abs 2 Z 2 MeldeG 1991 an dem materiell-rechtlichen Kriterium Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betroffenen hängt, kann das eigentliche Reklamationsverfahren nach § 17 MeldeG 1991 erst eingeleitet werden, wenn feststeht, dass der Betroffene in der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.08.1999

RS Vwgh 1999/8/31 99/05/0076

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: In einem Reklamationsverfahren nach § 17 Abs 1 MeldeG 1991 ist von der Behörde darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der in einer Gemeinde seines Landes mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat; im Reklamationsverfahren nach § 17 MeldeG 1991 wird also ausschließlich die Wohnsitzqualität des gemeldeten Hauptwohnsitzes gep... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.08.1999

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