Begründung: Die Antragsgegnerin begehrte zu 4 Cg 382/82 des Kreisgerichtes Korneuburg die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsteller aus dessen Verschulden im Sinne des § 49 EheG. Der Antragsteller widersprach diesem Scheidungsbegehren nicht, beantragte aber den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens der Antragsgegnerin. Mit Urteil vom 13. April 1984, den Vertretern beider Parteien zugestellt am 25. Mai 1985, schied das Kreisgericht Korneuburg die Ehe der Streitteile aus dem Vers... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235EheG §95
Rechtssatz: Die Überweisung streitiger Rechtssachen, in denen Ansprüche zwischen ehemaligen Ehegatten hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse geltend gemacht werden, an das Außerstreitgericht ist nur innerhalb der Einjahresfrist des § 95 EheG (§ 235 AußStrG) bzw bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Aufteilungsverfahrens möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile, deren Ehe am 23.Juni 1983 geschieden wurde, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 693 KG St.Georgen, auf welcher sich ein Einfamilienhaus befindet, das als Ehewohnung diente. Im Aufteilungsverfahren F 1/84 des Erstgerichtes hatte die Klägerin unter anderem beantragt, ihr an der dem Beklagten gehörenden Liegenschaftshälfte ein Fruchtgenußrecht auf Lebensdauer einzuräumen und dem Beklagten das Verlassen des Hauses aufzutragen. Der Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 29. April 1978 geschlossene Ehe des Klägers mit Sigrid R***, der Tochter der Beklagten, wurde mit mündlich verkündetem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Oktober 1982, 4 Cg 363/82-4, aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Nach der Verkündung des Urteiles verzichteten der Kläger und Sigrid R*** auf Rechtsmittel. Mit Kaufvertrag vom 25. Juli 1979 erwarben Sigrid R*** und die Ehegattin ihres Bruders Berta H*** von den Beklagten das Grundstück ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 244 KG Techelweg. Das auf dieser Liegenschaft vorhandene Wohnhaus Farrendorf Nr. 34 diente zum Teil den Streitteilen während ihrer Ehe bis zum Auszug der Klägerin im August 1985 für Zwecke der Ehewohnung. Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Jänner 1986, 19 Cg 270/85-8, rechtskräftig geschieden. Mit ihrer am 26. November 1986 erhobenen Klage begehrte die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde über Klage der Antragstellerin und Widerklage des Antragsgegners mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 15.5.1985, 5 Cg 1786/84-39, aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die Zustellung des Urteils an den Vertreter der Antragstellerin erfolgte am 13.6.1985. Der Berufung des Antragsgegners, der das Urteil insoweit anfocht, als es in Stattgebung des Klagebegehrens der Antragstellerin ein Verschulden des Antrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494EheG §81 ffEheG §95
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat offenbar an den regelungsbedürftigen Fall nicht gedacht, daß der geschiedene Ehegatte zufolge seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit seine - vermögensrechtlichen - Ansprüche nach § 81 ff EheG nicht fristgerecht geltend machen kann. Diese planwidrige Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelung ist im Wege der Analogie (hier: des § 1494 ABGB) zu beseitigen. (Gegensätzlich: Schwin... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner schlossen miteinander am 28. Juni 1958 die beiderseits erste Ehe, der ein am 12. Oktober 1958 geborener Sohn entstammt. Am 12. September 1980 brachte der Antragsgegner gegen die Antragstellerin beim Landesgericht Salzburg eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein, die er in der Folge auch auf die §§ 50, 51 und 55 EheG gründete. Die Antragstellerin war in diesem Verfahren zunächst von Rechtsanwalt Dr. W***, dem sie am 18. Oktober... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §87 Abs2EheG §88EheG §95
Rechtssatz: Solange eine Antragstellung nach den §§ 81 ff und 95 EheG möglich und über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist, steht dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren des Dritten (hier: BUWOG) das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht des bedürftigen Ehegatten entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit Bernhard M*** am 27.Juli 1977 einen Mietvertrag über die gegenständliche Wohnung abgeschlossen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1984 wurde die zwischen Bernhard M*** und der Beklagten geschlossene Ehe im Einvernehmen geschieden. Anläßlich der Scheidung der Ehe vereinbarten die Ehegatten, daß alle Rechte an der bisherigen Ehewohnung mit Wirkung vom Tage der Rechtskraft der Scheidung auf die Beklagte ü... mehr lesen...
Norm: EheG §46EheG §49 CbEheG §55 eEheG §95
Rechtssatz: Solange ein primär gestelltes Begehren auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG nicht rechtskräftig abgewiesen wurde, kann ein Anspruch der Scheidung nach § 55 EheG nicht in Rechtskraft erwachsen. Entscheidungstexte 7 Ob 570/87 Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 570/87 6 Ob 194/... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner hat zu 9 Cg 4087/85 des Landesgerichtes Feldkirch eine auf § 49 EheG gestützte Ehescheidungsklage gegen die Antragstellerin eingebracht. Im Zuge dieses Verfahrens hat er das Eventualbegehren gestellt, die Ehe nach § 55 EheG zu scheiden. Die Antragstellerin hat für den Fall der Scheidung der Ehe nach § 55 EheG beantragt, das überwiegende Verschulden des Antragsgegners festzustellen. Das Landesgericht Feldkirch hat mit Urteil vom 18. September 1985, 9 C... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 4.7.1984, 14 Cg 249/82, aus dem Verschulden des Beklagten und jetzigen Antragsgegners geschieden; die Frage des Unterhaltes und der Kosten blieb dem Endurteil vorbehalten. Das Teilurteil wurde der Antragstellerin am 4.7.1984 zugestellt. Die vom Beklagten dagegen erhobene Berufung wurde vom Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 10.1.1985 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin stellte am 27.10.1981 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, wobei sie auf die am 28.10.1980 erfolgte rechtskräftige Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner sowie den Verbleib sämtlicher während der Ehe von den Ehegatten gemeinsam angeschafften Fahrnisse in der vom Antragsgegner benützten Ehewohnung verwies und die Berücksichtigung ihrer seit der Ehescheidung geleisteten Beiträge für die Abzahlung der während der aufrechten Eh... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. Juli 1960 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 15. September 1983, 3 Cg 216/83-10, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 205 KG Aigen mit dem darauf errichteten Wohnhaus Aigen Nr. 82. Die Antragstellerin beantragte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Weise, daß ihr an der bisherigen Ehewohnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich N*** war mit der Beklagten verheiratet. Er war Eigentümer von 67/1739-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1037 KG Lend, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.13 im Hause Kalvarienberggasse 89 untrennbar verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.5.1983 verkaufte Erich N*** die Eigentumswohnung um S 350.000 der Klägerin, deren Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Die Beklagte bewohnt die aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Eigentums... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 27.Juli 1982 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Nach dem Scheidungsvergleich vom gleichen Tage verpflichtete sich der Antragsgegner ab 1.August 1982 der Antragstellerin einen monatlichen Unterhalt von 4.000 S und den beiden der Ehe entstammenden mj. Kindern einen monatlichen Unterhalt von je 2.000 S zu bezahlen. Innerhalb der Frist des § 95 EheG b... mehr lesen...
Begründung: Unter Hinweis auf die am 20. Oktober 1983 erfolgte Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner begehrte die Antragstellerin in ihrem am 30. Oktober 1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse gemäß den §§ 81 ff. EheG aufzuteilen. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, er sei im Hinblick auf die Jahresfrist des § 95 EheG verspätet gestellt worden. Der in dieser Gesetzesstelle genannte Eintritt ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. August 1966 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Jänner 1982, 14 Cg 264/81, rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammt eine 18jährige Tochter. Mit Vertrag vom 13. Juli 1966 hatte der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 198 KG Mantscha gekauft, auf der in der Folge aus Mitteln des Antragsgegners ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Im Jah... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 21.11.1979, 2 Cg 129/79-9, geschieden. Das Urteil ist seit 21.2.1980 rechtskräftig. Mit dem am 27.1.1981 zu Protokoll gegebenen Antrag begehrte die Antragstellerin, den Antragsgegner zur Leistung einer Ausgleichszahlung in der Höhe von S 500.000 zu verhalten. Die Antragstellerin habe dem Antragsgegner während des Bestandes der Ehe die Mittel zum Ankauf einer Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben anläßlich der vom Bezirksgericht Villach mit dem Beschluß vom 5. Augst 198, *****, ausgesprochenen Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55a EheG eine Vereinbarung im Sinne der §§ 55a Abs. 2, 97 Abs. 2 EheG in der Form eines zu Protokoll genommenen Vergleichs getroffen, nach dessen Inhalt die Ehewohnung im Hause ***** im Erdgeschoß, samt dem Wohnungsinventar der Antragstellerin zufallen sollte. Der Scheidungsbeschluß wurde der Antra... mehr lesen...
Norm: EheG §95
Rechtssatz: Wurde bereits im rechtzeitig eingebrachten Aufteilungsantrag der Umfang des aufzuteilenden ehelichen Gebrauchsvermögens genau abgegrenzt, so kann von einer Verfristung des Aufteilungsanspruches keine Rede sein, auch wenn die Vorschläge über die Art der Durchführung dieser Aufteilung im Verfahren erster Instanz mehrmals, auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG geändert wurden. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 30. 7. 1982 gestellten Antrags auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streits über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig geworden und der Aufteilungsantrag demnach nicht inne... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235EheG §82EheG §95ZPO §190 BZPO §190 D
Rechtssatz: Im Falle der Miteigentumsgemeinschaft geschiedener Ehegatten an einer Betriebsliegenschaft mit einer Baulichkeit, in der sich die ehemalige Ehewohnung befindet, gehört nur das die Ehewohnung betreffende Aufteilungsbegehren vor den Außerstreitrichter. Das übrige Teilungsbegehren vor den Streitrichter; wird die Frist des § 95 EheG durch die Einbringung der Teilungsklage, und zwar ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der g... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §95
Rechtssatz: Ein - auch nur von einem der beiden vormaligen Ehegatten gestellter - Antrag auf nacheheliche Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG kann mit verfahrensbeendender Wirkung nur noch im Einvernehmen beider vormaligen Ehegatten wieder zurückgenommen werden. (ausdrückliche Ablehnung von 1 Ob 764/82). Entscheidungstexte 6 Ob 655/83 Entscheidungstext OGH 19.05.19... mehr lesen...
Norm: EheG §95
Rechtssatz: Die Frist des § 95 EheG ist eine materiell-rechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt. Entscheidungstexte 7 Ob 662/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 7 Ob 662/82 Veröff: SZ 55/192 = JBl 1983,648 (zustimmend Huber) 5 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 19.04.1983 5 Ob 582/83 ... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §94 Abs1EheG §95
Rechtssatz: Wird eine Ausgleichszahlung begehrt und beziffert, ist der begehrte Betrag der Rahmen, innerhalb dessen das Gericht zu entscheiden berufen ist. Eine Ausdehnung des bezifferten Begehrens nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 643/82 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: EheG §95
Rechtssatz: Zieht der eine Ehegatte, der allein einen Aufteilungsantrag gestellt hatte, diesen zurück, so kann auch über die erst nach Ablauf der Jahresfrist gemachten Aufteilungsvorschläge des anderen Ehegatten nicht mehr entschieden werden. Entscheidungstexte 1 Ob 764/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 764/82 Veröff: RZ 1983/58 S 252 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230EheG §85EheG §95EheG §97JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Eine Sachentscheidung im Aufteilungsverfahren ist auch zu treffen, wenn der Antragsteller eine Vereinbarung über den Anspruch nach § 81 ff EheG zwar zugesteht, jedoch seinen Antrag aufrecht erhält und Irreführung oder List bei Abschluß der Vereinbarung behauptet. Der Außerstreitrichter hat zwar den behaupteten Willensmangel nicht zu prüfen, es bestehen aber, wenn ein Anfechtungs... mehr lesen...