Norm: EGZPO ArtXLII EheG §81 EheG §95 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/19... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin wendete unter anderem die Verfristung des Antrags ein. Die Ehe der Streitteile sei mit Urteil des Erstgerichts vom 18. 8. 2005 geschieden worden. Der Antragsteller habe lediglich den Verschuldensausspruch bekämpft, sodass der Ausspruch über die Scheidung der Ehe am 22. 9. 2005 in Rechtskraft erwachsen sei. Nachdem die Einjahresfrist des § 95 EheG a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Kathleen S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Auer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Antragsgegner Dipl.-Ing. Gunter E*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Gerhard P*****, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die Antragsgegnerin Sabine P*****, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 24. März 2005 gemäß § 49 EheG geschieden. Dieses Urteil wurde der Antragstellerin am 29. März 2005, dem Antragsgegner am 30. März 2005 zugestellt und erwuchs in Ansehung des Ausspruchs der Ehescheidung in Rechtskraft, hatte doch der Antragsgegner nur den Ausspruch seines Alleinverschuldens an der Zerrüttung der Ehe erfolglos mit Berufung bekämpft. Am 8. Juni 2007 langte der von der Antragstellerin erhobene ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 29. 6. 1991 geheiratet. Die Antragstellerin brachte eine damals etwa 900 m2 große Liegenschaft in die Ehe ein. Die Ehewohnung befand sich im ersten Stock des auf dieser Liegenschaft erbauten Hauses. An der Wohnung im Erdgeschoss hat die Mutter der Antragstellerin ein (verbüchertes) Wohnrecht. Rund 2 Monate nach der Eheschließung schenkte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft; gleichzeitig erwarben die E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gabriele O*****, vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte Partei Johann O*****, vertreten durch Dr. Herbert Heigl und Mag. Willibald Berger, Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Gudrun G*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher, Rechtsanwalt in Spittal an der Drau, gegen den Antragsgegner Andreas F*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde gemäß § 55a EheG geschieden. Der Antragsgegner war anwaltlich vertreten, die Antragstellerin nicht. In der Vereinbarung gemäß § 55a EheG verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 1.100 an die Antragstellerin. Es wurde vereinbart, dass das Reihenhaus, das Auto und das Wertpapierdepot im Eigentum des Antragsgegners verbleiben solle und dieser an die Antragstellerin einen Ausgleichsbetrag von E... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht am 29. 4. 2003 zu 4 C 23/03b zu Protokoll gegebenen Klage begehrte die Antragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner nach § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners. Der Antragsgegner überreichte seinerseits am 25. 6. 2003 zu 4 C 34/03w des Erstgerichtes eine Widerklage mit dem Begehren auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden der Antragstellerin. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 15.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Aufteilungssache der Antragstellerin Sylvia N*****, vertreten durch Mag. Gerhard Sporer, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner Alfred N*****, vertreten durch Dr. Markus Freund, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. 11. 2003 (rechtskräftig seit 12. 5. 2004) geschieden. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Insbesondere begehrte sie, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft EZ ***** D*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** samt dem gesamten im Haus befindlichen Inventar in das Alleineigentum der Antragstellerin zu übertragen (AS 39, 58). Sie bra... mehr lesen...
Begründung: Entsprechend dem übereinstimmenden Aufteilungsvorschlag der aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Parteien sprachen die Vorinstanzen - umbekämpft - aus, die Antragsgegnerin setze das bisher gemeinsame Rechtsverhältnis an der vor und während der Ehe ausgebauten, im Haus der Eltern der Antragsgegnerin gelegenen Ehewohnung (einer Dachgeschoßwohnung) allein fort. Darüber hinaus verpflichtete das Erstgericht - dem Aufteilungsvorschlag des Antragstellers folgend - die An... mehr lesen...
Norm: EheG §95EheG §98 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Der Antrag nach § 98 EheG kann in einem fristgerecht eingeleiteten Aufteilungsverfahren bis zu dessen Abschluss, und damit auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG, gestellt werden, wenn die Verbindlichkeit Gegenstand der Aufteilungsentscheidung ist. Entscheidungstexte 5 Ob 63/05h Entscheidungstext OGH 10.05.2005 5 Ob 63/05h ... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil, mit dem die Ehe der Parteien geschieden wurde, wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 23. April 2003 verkündet, beide Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. Der Antrag der Antragstellerin auf Aufteilung des ehelichen Vermögens im Sinne der §§ 81 ff EheG langte beim Erstgericht am 21. April 2004 ein. Sie brachte vor, sie sei Eigentümerin einer Liegenschaft samt Haus, in dem sich die Ehewohnung befunden habe. Es seien sieben Kredite au... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 1. 2003 aus gleichteiligem Verschulden beider Teile geschieden. Das Urteil wurde den Rechtsvertretern beider Parteien am 4. 2. 2003 zugestellt. Beide erhoben am 4. 3. 2003 ausschließlich gegen den Verschuldensausspruch Berufung. Am 5. 1. 2004 beantragte die Antragstellerin beim Erstgericht die Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch die Beigebung eines Rechtsanwalts) für das Aufteilungsverfahren. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2EheG §95
Rechtssatz: Die zur „Wiederanbringung" des verbesserten Schriftsatzes gesetzte Frist ist auch dann eine Frist des Prozessrechts, wenn die Verbesserung der Behebung von Mängeln eines in einer materiellrechtlichen Frist einzubringenden Antrags diente. § 89 GOG ist daher anzuwenden. (Hier: Frist des § 95 EheG, Antrag auf nacheheliche Aufteilung.) Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 11. 11. 2002 rechtskräftig geschieden. Mit Schriftsatz vom 6. 11. 2003, beim Erstgericht eingelangt am 10. 11. 2003, begehrt der Antragsteller unter Berufung auf § 81 EheG die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Ehe der Streitteile wurde am 11. 11. 2002 rechtskräftig geschieden. Mit Schriftsatz vom 6. 11. 2003, beim Erstgericht eingelangt am 10. 11. 2003, begehrt der Antragsteller unter Berufu... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 8. 6. 1962 vor dem Standesamt Linz die Ehe. Der Antragsgegner ist Österreicher. Die Antragstellerin erwarb die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Eheschließung. Sie ist seither österreichische und deutsche Staatsbürgerin. Die Ehegatten hatten in Österreich nie einen gemeinsamen Wohnsitz. Der Antragsgegner lebte bereits seit 1961 in Deutschland. Dort errichteten die Streitteile 1964 ihren gemeinsamen Wohnsitz. Mit Urteil des Amtsgericht... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 2. 7. 1966 geschlossene Ehe wurde mit dem am 14. 8. 2000 zugestellten Urteil des Erstgerichtes vom 26. 7. 2000 aus dem Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Ihrer Berufung, die nur die Abänderung des Verschuldensausspruchs anstrebte, wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 28. 12. 2000, zugestellt am 21. 3. 2001, teilweise Folge gegeben und der Verschuldensausspruch dahin abgeändert, dass das Verschulden beide Teile treffe, wobei ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 15. 1. 2001 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Das Scheidungsurteil wurde den Vertretern der Parteien jeweils am 10. 4. 2001 zugestellt und lediglich im Verschuldensausspruch und im Kostenpunkt vom Antragsgegner angefochten. Am 14. 1. 2002 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei sie den Zuspruch einer Ausgleichszahlung von 203.721... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichtes hängt die Entscheidung dieser Rechtssache nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichtes hängt die Entscheidung dieser Rechtssache nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragrap... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte W*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Reiner W*****, Rechtsanwalt, *****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek in der Rechtssache des Antragstellers Manfred A*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin Franziska A*****, vertreten durch Dr. Helmut Meindl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsanwaltes, der eine Vertretung übernimmt, gehört die Belehrung des in der Regel rechtsunkundigen Mandanten (RIS-Justiz RS0038682). Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses des Rechtsanwaltes beseitigt dessen Vertragspflichten nicht zur Gänze, weil auch die Vertragspartner eines bereits aufgelösten Vertragsverhältnisses (- diesen Zeitpunkt will der Revisionswerber noch vor Ablauf der Jah... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 31. 1. 1997 rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden der Eheleute geschieden. Am 6. 8. 1997 beantragte die Frau die Vermögensaufteilung nach den §§ 81 ff EheG. Sie führte mehrere Liegenschaften - darunter eine im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft mit einem Haus, in dem die Eheleute in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Kosmetiksalon betrieben - als in die Aufteilungsmasse fallend an und beantrag... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 9. 1995 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6. 3. 2000 zu 4 C 100/99y aus dem gemäß § 61 Abs 3 EheG festgestellten Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Das Urteil wurde der Antragstellerin am 7. 3. 2000 zugestellt. Die Berufung des Antragsgegners richtete sich ausschließlich gegen den Ausspruch des Scheidungsurteils, dass ihn das Alleinverschulden treffe. Die Antragstellerin erhob kein Rechtsmittel und beantragte i... mehr lesen...
Norm: EheG §95
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiell-rechtliche Fallfrist, Ausschlussfrist oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, ohne dass auch nur eine Naturalobligation bestehen bleibt. Der durch den Ablauf einer Präklusivfrist Begünstigte muss aber die Ausübung des Rechts auch nach verstrichener Frist dann noch zulassen oder das berei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG liegen nicht vor. Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegen nicht vor. a) Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin: Auch wenn die Antragsgegnerin als "Chefin" tituliert wurde und eine führende Tätigkeit im Einzelunternehmen des Antragstellers verrichtete, war jedoch der "Motor" im Geschäft der Antragsteller, dem auch die ... mehr lesen...