Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 6. 1964 die Ehe. Seither war die Antragstellerin ausschließlich im Haushalt tätig und widmete sich der Erziehung der drei ehelichen Kinder; der Antragsgegner war berufstätig. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Juni 1992 aufgehoben. Mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 2. 1997 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; seit 15. 7. 1997 ist diese Entscheidung rechtskräftig. 1977 kaufte der Antragsgegner e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 5. 1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 16. 6. 1998, rechtskräftig seit 23. 10. 1998, geschieden. Mit am 22. 10. 1999 eingelangtem Schriftsatz begehrt der Antragsteller eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, dass die frühere gemeinsame Ehewohnung, ein den Parteien zu gleichen Teilen gehörendes Wohnungseigentumsobjekt, in sein alleiniges Eigentum übertragen und der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile hatten 1977 miteinander die Ehe geschlossen. Die Ehewohnung befand sich zunächst in D*****. Zu dieser Liegenschaft gehört ein Gasthaus und eine Landwirtschaft im Ausmaß von über 10 ha. 1985 übergaben die Eltern der Ehefrau den Ehegatten je zur Hälfte eine Kleinlandwirtschaft in A*****, bestehend aus einem Wohnhaus und 20.000 m2 landwirtschaftlicher Grundstücke. Sie behielten sich ein ausschließliches Wohnrecht an bestimmten Räumlichkeiten des Hauses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 10. 10. 1964 die Ehe geschlossen. Der Kläger brachte am 5. 11. 1986 die auf Eheverfehlungen im Sinn des § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein und begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Die Beklagte, die primär die Abweisung des Klagebegehrens beantragte, begehrte im Lauf des Verfahrens für den Fall der Ehescheidung, festzustellen, dass das überwiegende Verschulden den Kläger treffe. Mit Urteil vom 27. 7.... mehr lesen...
Norm: EheG §95EheG §97 Abs1
Rechtssatz: Während aufrechter Ehe geschlossene Vereinbarungen sind nach Ablauf der in § 95 EheG normierten Frist nicht auf dem ordentlichen Rechtsweg einklagbar, weil dies zu einer Unterlaufung der Ungültigkeitsanordnung im § 97 Abs 1 EheG führen würde. Entscheidungstexte 7 Ob 47/99h Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 47/99h ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des zuständigen Bezirksgerichts vom 7. Jänner 1998 wurde die 1985 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden des dort klagenden und hier beklagten Mannes geschieden. Das über Berufung beider Parteien bestätigende und von der Frau nicht angefochtene Berufungsurteil wurde den Streitteilen am 9. September 1998 zugestellt. Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Mannes, der sich nur gegen die Verschuldensaufteilung... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner 1983 eingebrachten Scheidungsklage hatte der nunmehrige Antragsgegner die Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin aus deren Verschulden (§ 49 EheG), hilfsweise nach § 55 Abs 3 EheG, eventualiter nach § 55 Abs 1 EheG begehrt. Das Kreisgericht Steyr verneinte das Scheidungsbegehren nach § 49 EheG (ohne dies im
Spruch: deutlich zu machen) und erkannte auf Scheidung der Ehe nach § 55 Abs 3 EheG, wobei es nach § 61 Abs 3 EheG das alleinige Verschulden des ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEO §393 Abs1EheG §81 ffEheG §95
Rechtssatz: Schon aus Gründen der Verfahrensökonomie besteht für den Außerstreitrichter kein Hindernis, im nachehelichen Aufteilungsverfahren einen nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG und somit verspätet gestellten Gegenantrag des Antragsgegners, der nur bereits zufolge Fristablaufs erloschene Ansprüche zum Gegenstand hat, sofort abzuweisen, mögen diese Ansprüche auch bei der späteren B... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 10. Juni 1996 mit mündlich verkündetem Scheidungsurteil eines Bezirksgerichts aus dem gleichteiligen Verschulden beider Teile nach Rechtsmittelverzicht beider Streitteile formell rechtskräftig geschieden. Mit Antrag vom 9. Juni 1997, somit fristgerecht, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, daß ihr ein Betrag von 1 Mio S sA als Anteil an den e... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis zum Wegzug der Klägerin 1997 diente den Streitteilen eine Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ ***** KG K***** errichteten Wohnhaus als Ehewohnung. Diese Liegenschaft steht ebenso wie die weiteren Liegenschaften EZ ***** KG Ke***** sowie EZ ***** KG K***** im Hälfteeigentum der Streitteile. An der Liegenschaft EZ ***** KG K***** ist die Klägerin zu einem Drittel, der Beklagte zu zwei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. 1. 1998 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Beide Streitteile begehrten die Scheidung durch Klage bzw Widerklage. Beide Klagen waren auf § 49 EheG gestützt und strebten die Scheidung der Ehe aus dem jeweiligen Alleinverschulden des anderen Ehegatten an. Gegen das Urteil des Erstgerichtes erhob der Antragsgegner Berufung mit den Anträgen, seiner Berufung Folge zu geben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung, an die sich das Rekursgericht gehalten hat, beginnt der Lauf der materiellrechtlichen Ausschlußfrist des § 95 EheG mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Scheidung der Ehe und daher im Falle eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung (8 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht dem Anliegen des Gesetzgebers nach ehester Klärung der Vermögensverhältnisse der Geschiedenen, die Frist gemäß § 95 EheG frühestmöglich in Lauf zu setzen (1 Ob 281/97y; MietSlg 36.687). Diese materiellrechtliche und von Amts wegen zu beachtende Fallfrist beginnt daher nach ständiger Rechtsprechung mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Ehescheidung (1 Ob 281/97y = EFSlg 84.708... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem seit 21. April 1994 rechtskräftigen Urteil eines Bezirksgerichts vom 18. Dezember 1992 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Bereits im Herbst 1987 trennten sich die Eheleute, lebten seither voneinander getrennt und „führten gänzlich getrennte Kassen.“ Eingeleitet wurde das Aufteilungsverfahren über Antrag des während des Verfahrens verstorbenen Mannes vom 24. Februar 1994. Beide Teile beantragt... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im September 1981 geheiratet, der Ehe entstammen zwei Kinder. Die Haushaltsführung und Kindererziehung lag bei der Antragstellerin. Am 12. 6. 1995 zog diese aus der Ehewohnung aus; die gemeinsame Tochter verblieb in Pflege und Erziehung des Antragsgegners. Am 12. 10. 1995 wurde die Ehe aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Während aufrechter Ehe wurden verschiedene Einrichtungsgegenstände gemeinsam angeschafft, eine Erlebensversich... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den §§... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EheG §95
Rechtssatz: Die Frist des § 95 EheG ist eine materiell-rechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, ohne dass auch nur eine Naturalobligation bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass die Geltendmachung eines der nachehelichen Aufteilung unterliegenden Anspruches nach Ablauf der Frist oder nach Abschluss des Aufteilungsverfahrens im streitigen Rechtsweg nicht zur Zurückweisung der Klage, sondern zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EheG §95
Rechtssatz: Es ist dem Kläger wegen Ablaufes der Präklusivfrist des § 95 EheG verwehrt, eine von der Regelung des § 896 ABGB abweichende rechtsgestaltende Entscheidung über die Aufteilung der gemeinsam während der Ehe eingegangenen Schulden im Innenverhältnis (§§ 92 und 98 EheG) zu begehren. Entscheidungstexte 6 Ob 216/97a Entscheidungstext OGH 23.04.1998 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EheG §95
Rechtssatz: Der Regreßanspruch eines Ehegatten, der nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft einen während der Ehe gemeinsam aufgenommenen Kredit allein zurückgezahlt hat, geht durch Berücksichtigung solcher Schulden im Rahmen der Billigkeit bei der Entscheidung über den davon nicht umfaßten Aufteilungsantrag des anderen Ehegatten für die Zukunft nicht verloren. Diese Berücksichtigung muß als "bestehendes besonderes Ver... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien 1974 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 20.7.1988 geschieden. Der von beiden Teilen erhobenen Berufung wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 17.1.1989 keine Folge gegeben. Mit Antrag vom 19.10.1989 begehrte die Beklagte als Antragstellerin beim Bezirksgericht Bregenz die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im wesentlichen in der Form, daß ihr für die beim K... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §95
Rechtssatz: Nach fristgerechter Anrufung des Außerstreitgerichtes besteht zwar eine quantitative Bindung des Gerichtes an die Parteianträge und damit das Gebot, nicht mehr und nichts anderes aufzuteilen, als zur Masse gehörig behauptet wurde, es muss aber schon mangels Bindung des Gerichtes an die Aufteilungsvorschläge der Parteien eine Änderung dieser Vorschläge, etwa über die Höhe einer Ausgleichszahlung auch na... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes, den Parteienvertretern zugestellt am 27.12. und 28.12.1994, am 14.11.1994 aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 20.9.1995 wurde der nur den Verschuldensausspruch bekämpfenden Berufung des Mannes keine Folge gegeben. Die eheliche Gemeinschaft war bereits seit 1978 aufgehoben. Am 22.3.1995 begehrte Dipl.-Ing.Friedrich M***** die Aufteilung des ehelichen Vermög... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Rechtskraft im Sinne des § 95 EheG die formelle Rechtskraft nach § 411 ZPO zu verstehen (EvBl 1981/211 = MietSlg 33.534; SZ 60/116 = EvBl 1988/7; RIS-Justiz RS0041294). Eine Entscheidung ist formell rechtskräftig, wenn sie in dem Verfahren, in dem sie ergangen ist, nicht mehr angefochten werden kann. Verzichten beide Teile auf Rechtsmittel, so wird die Entscheidung schon damit for... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 23.Jänner 1995 wurde die Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten und nunmehrigen Antragstellers gemäß § 49 EheG geschieden. Dieses nur vom Beklagten zur Gänze angefochtene Urteil wurde vom Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht mit Urteil vom 20.Juni 1995 - den Parteienvertretern zugestellt am 24.Juli 1995 - in der Hauptsache bestätigt. Die vom Beklagten am 22.September 1995 erhobene außerorde... mehr lesen...
Norm: EheG §95
Rechtssatz: Im Falle der Nichtigerklärung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen gemäß § 55a Abs 2 EheG aus dem Grund der Geschäftsunfähigkeit eines der Ehepartner beginnt der Fristenlauf des § 95 EheG für den Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG ab der Rechtskraft der Anfechtungsentscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 180/97g Entscheidungstext OGH 16.10.199... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 22.12.1987 gemäß § 55a EheG geschieden. Zuvor war das anhängige Scheidungsverfahren über die auf § 49 EheG gestützte Klage der Frau gemäß § 460 ZPO unterbrochen worden. In diesem Verfahren war der beklagte Mann anwaltlich vertreten. In der letzten mündlichen Streitverhandlung, in der die Parteien den Antrag auf Scheidung im Einvernehmen stellten und eine schriftliche Vereinbarung über die Sch... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 23.11.1989 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden, nachdem die Lebensgemeinschaft seit April 1984 aufgehoben war. Der Ehe entstammen der am 16.4.1969 geborene Andreas und die am 23.7.1978 geborene Michaela. Die Antragstellerin war bis zur Karenz nach der Geburt des ersten Kindes berufstätig. Während der Ehe erfolgte die Haushaltsführung ausschließlich und die Kinderbetreuung fast ausschließlich dur... mehr lesen...