RS OGH 1982/2/23 5Ob589/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1982
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Norm

EheG §83 Abs1
EheG §87
EheG §94

Rechtssatz

Es muß bei der Bemessung der Ausgleichszahlung auch auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen Rücksicht genommen werden, die künftig dem verbleibenden Teil in der vormaligen Ehewohnung und dem weichenden Teil in der neuen Wohnung zustehen werden (hier: verbleibender Teil ist bloß Mitmieter der Ehewohnung zusammen mit ehemaligem Schwiegervater).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 589/81
    Entscheidungstext OGH 23.02.1982 5 Ob 589/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057944

Dokumentnummer

JJR_19820223_OGH0002_0050OB00589_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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