Norm
EheG §94Rechtssatz
Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057574Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020