Norm
EheG §55 b1Rechtssatz
Das Vorliegen einer Wohnungsgemeinschaft kann auch dann verneint werden, wenn die Ehegatten in der Wohnung verbleiben, doch muß dann ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung der Ehegatten weitgehend ausgeschaltet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057040Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.11.2018