RS OGH 1984/7/12 6Ob592/84, 7Ob229/02f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1984
beobachten
merken

Norm

EheG §55
EheG §61 Abs3
ZPO §391 Abs1 A

Rechtssatz

Das Vorliegen des vom Berufungsgericht angenommenen Prozeßhindernisses für den klageweise geltend gemachten Rechtsschutzanspruch des Ehemannes auf Scheidung der Ehe und für den antragweise geltend gemachten Rechtsschutzanspruch der Ehefrau auf Feststellung des Verschuldens an der Zerrüttung ist einer gesonderten Prüfung zugänglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0040818

Dokumentnummer

JJR_19840712_OGH0002_0060OB00592_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten