RS Vwgh 2001/1/30 2000/14/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §236 Abs1;
UStG 1972;
UStG 1994;

Rechtssatz

Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 20. Jänner 2000, 95/15/0031). Dass das UStG die rechtzeitige Offenlegung von Umsätzen sowie die fristgerechte Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer ungeachtet der vom Unternehmer damit verbundenen Gewinnerwartungen vorsieht, liegt im Wesen der Umsatzsteuer als allgemeine Verkehrssteuer und vermag für sich jedenfalls keine atypische Belastung des Abgabepflichtigen zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000140139.X01

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten