RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
23/01 Konkursordnung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art7;
KO §46 Abs1 Z2;
KO §51;
UStG 1994 §12 Abs10;
UStG 1994 §6 Z9 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/15/0185 E 25. November 1999 99/13/0045 E 26. September 2000

Rechtssatz

Würde die Veräußerung von Liegenschaften vom Gesetzgeber als steuerpflichtiger Umsatz angesehen, wäre die Umsatzsteuerforderung bei Veräußerung durch den Masseverwalter ohne Zweifel als Masseforderung anzusehen. Eine konkursrechtlich unterschiedliche Behandlung je nachdem, ob es sich bei der Forderung nach der steuerrechtlichen Ausformung um die Berichtigung der Vorsteuer oder um die Umsatzsteuer von einer Leistung handelt, wäre sachwidrig (Hinweis Achatz, (Hrsg), Umsatzsteuer in der Insolvenz, 151, sowie Kristen, Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren - Masseforderung oder Konkursforderung?, ZIK 1998, 46 ff), weil der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt in beiden Fällen in der vom Masseverwalter vorgenommenen Veräußerung des Grundstückes gelegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140143.X07

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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