RS Vwgh 2002/5/16 96/13/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;

Rechtssatz

Das Erbringen von lediglich im Zusammenhang oder im Vorfeld der Wissensvermittlung stehenden vorwiegend organisatorischen Leistungen für das WIFI einerseits und die Abhaltung von Einzelkursen mit einem abgegrenzten Lehrstoff, einem spezifischen Kursziel und einer kurzen Kursdauer sowie die Erstellung von Lernunterlagen, alles auf Grund einzelner getrennter Werkverträge, ist mit der Tätigkeit einer öffentlichen Schule insgesamt nicht zu vergleichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130141.X04

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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