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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z11;Rechtssatz
Das Erbringen von lediglich im Zusammenhang oder im Vorfeld der Wissensvermittlung stehenden vorwiegend organisatorischen Leistungen für das WIFI einerseits und die Abhaltung von Einzelkursen mit einem abgegrenzten Lehrstoff, einem spezifischen Kursziel und einer kurzen Kursdauer sowie die Erstellung von Lernunterlagen, alles auf Grund einzelner getrennter Werkverträge, ist mit der Tätigkeit einer öffentlichen Schule insgesamt nicht zu vergleichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130141.X04Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011