Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Namens einer aus dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau bestehenden und als Hausgemeinschaft bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes wurden unter anderem auch für die Jahre 1992 und 1993 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, die mit einer behaupteten Vermietung des den Eheleuten gehörenden Hauses in Zusammenhang gebracht wurden. Gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen der Hausgemeinschaft gegenüber jeweils ausgesprochen wurde, dass Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1993... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechts... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 1
(hier: In Österreich haftet aus der Umsatzsteuervorschreibung ein
Rückstand von 887.729 Euro aus.) Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Dem Konkretisierungsgebot hat die Beschwerdeführerin durch die Vorlage ihres Jahresabschlusses en... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §24 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Verneinung der Mitunternehmerstellung der Treugeberkommanditisten rechtfertigt angesichts der verbliebenen Mitunternehmer nicht eine ersatzlose Behebung eines nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheides; diese wäre nur dann rechtmäßig gewesen, ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios für Damen, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 ermittelt. Mit den Kunden werden stets befristete Verträge über eine Schlankheitskur abgeschlossen, wobei sich die Laufzeit dieser Verträge entweder aus der innerhalb einer bestimmten Zeit "garantierten cm Abnahme lt Figurenanalyse" oder aus der für einen bestimmten Zeitraum auf einmal oder auf Raten zu entrichtenden Gebühr ergibt. Nach den vertraglichen B... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Die Rechtsfrage, ob die von unter dem selben Markennamen betriebenen Schlankheitsstudios für Damen vereinnahmten Gebühren auch dann der Umsatzsteuer zu unterziehen sind, wenn wegen Ablaufes der Vertragsdauer keine Leistungen mehr erbracht werden, ist dahingehend zu lösen, dass es nicht darauf ankomme, dass der Kunde die Leistung ... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §5;UStG 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0135 E 28. September 1998 RS 3 Stammrechtssatz Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der BX. Bau GmbH neu (eingetragen im Firmenbuch unter 18xx) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde anhand von Kontrollmitteilungen festgestellt, dass von dieser Gesellschaft gegenüber der F. GmbH und I. GmbH (auch) im Zeitraum Mai 1999 bis Juli 1999 Umsätze im Ausmaß von rund S 4,3 Mio getätigt worden seien. Für das Jahr 1999 wurde die BX. Bau GmbH zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei nicht nur die von dieser Gesellschaft (für spätere Zeiträume des Jah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0066 E 31. Jänner 2001 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, was grundsätzlich unabhängig davon gilt, ob de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Der Formulierung "im eigenen Namen" kommt bei der umsatzsteuerlichen Zurechnung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zweifellos nicht die Bedeutung zu, dass tatsächlich der verwendete, allenfalls auch (aus welchen Gründen immer) unrichtige "Name" entscheidend wäre. Vielmehr bedeutet diese Formulierung im geg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Ein Unternehmer, der vereinbarungsgemäß gegen Entgelt eine entsprechende, der Umsatzsteuer unterliegende Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, kann sich von der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer nicht dadurch befreien, dass er bei Auftragserteilung und Rechnungslegung einen von ihm... mehr lesen...
Mit Noten vom 25. September 1998 teilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadt X dem Beschwerdeführer mit, er sei seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Bemessung und Entrichtung des Tourismusbeitrages für das Jahr 1997 bzw. für das Jahr 1998 selbst vorzunehmen, nicht nachgekommen. Im Wege eines Amtshilfeersuchens habe das Finanzamt X die steuerbaren Umsätze des Beschwerdeführers für das Jahr 1995 mit S 4,140.836,--, für das Jahr 1996 mit S 3,892.789,-- bekannt gegeben. Dem Beschw... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs1 litb idF 1996/043;TourismusG Vlbg 1978 §5 Abs1 litb;TourismusG Vlbg 1998 §10 Abs1 litb;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Da § 5 Abs. 1 lit. b Vlbg TourismusG in der Fassung der Novelle LGBl. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Z2;UStG 1994;
Rechtssatz: Mit der Auffassung, die Belastung ein und desselben Umsatzes mit zwei Verkehrsteuern - Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer - sei nicht zulässig, wird übersehen, dass jeder abgabenrechtliche Tatbestand selbstständig und für sich zu beurteilen ist. Ein und derselbe Rechtsvorgang kann daher grundsätzlich mehreren Abgaben... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Juli 1999 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht von Nebengebühren in der Höhe von insgesamt S 232.959,-- (Verspätungszuschläge von S 181.428,-- und Säumniszuschläge von S 48.054,-- und S 3.477,--). Diese Nebengebühren resultierten daraus, dass die Beschwerdeführerin einen Teppichhandel betrieben und die diesbezüglichen Umsätze weder erklärt noch versteuert hatte. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen wurde deshalb mit Bescheiden vom 3. März und vom 16. Ju... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu ... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 26. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0, der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27.1.1992 und der vom Magistrat aufgrund eines amtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellten Höhe der im Kalenderjahr 1990 aus abgabepflichtigen Tätigkeiten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten erzielten... mehr lesen...