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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1988;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 -
Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermöglichen die unkommentiert hingeworfenen Zahlenkolonnen dem Verwaltungsgerichtshof keine Beurteilung der - unter Einschluss allfälliger Vermögensreserven zu betrachtenden - aktuellen Zahlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin und ihrer Behauptung, die Aufnahme eines Kredites zum Zwecke der Abgabenentrichtung würde die Liquidität ihres Unternehmens gefährden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004130031.A01Im RIS seit
04.07.2005