RS Vwgh 2004/11/18 AW 2004/13/0031

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Veröffentlicht am 18.11.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988;
UStG 1994;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 -

Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermöglichen die unkommentiert hingeworfenen Zahlenkolonnen dem Verwaltungsgerichtshof keine Beurteilung der - unter Einschluss allfälliger Vermögensreserven zu betrachtenden - aktuellen Zahlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin und ihrer Behauptung, die Aufnahme eines Kredites zum Zwecke der Abgabenentrichtung würde die Liquidität ihres Unternehmens gefährden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004130031.A01

Im RIS seit

04.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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