Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;UStG 1994 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelungen der § 12 Abs 10 ff UStG 1994 beziehen sich, wie sich dies schon aus ihrem Wortlaut ergibt, grundsätzlich auf die Änderung der Verhältnisse bei demselben Unternehmer; ihr Anwendungsbereich wird nur auf die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt werden können (Hinweis R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus der Vermietung verschiedener Liegenschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1985 bis 1989 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angefallenen Aufwendungen für ein Mietwohnhaus, in dem die Beschwerdeführerin eine Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzte, zur Gänze - und nicht um einen entsprechenden Privatanteil gekür... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Gem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 sind Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG von der USt befreit. § 12 Abs 3 Z 2 legcit normiert, dass die Steuer für sonstige Leistungen, insoweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsä... mehr lesen...
Ausgehend von einer im Cafehausbetrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Getränkesteuerprüfung setzte der Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck mit Bescheid vom 14. September 1992 für den Zeitraum vom 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1991 unter Abzug der selbst bemessenen Abgabe die Getränkesteuer mit S 90.073,-- zuzüglich Säumniszuschlag in Höhe von 2 %, das sind S 1.801,--, sohin zusammen S 91.874,-- fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung machte der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: Bei der Befreiung gem § 6 Z 10 UStG 1972 handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Umsatzsteuerbefreiung, weil hinsichtlich der somit nicht steuerpflichtigen Umsätze gem § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:199516... mehr lesen...
Index: L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: Für eine Bedachtnahme darauf, ob der Abgabepflichtige (er ist gem § 6 Z 10 UStG 1972 von der Umsatzsteuer befreit) vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, bietet das Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG keine Handhabe. Es entspricht schließlich dem ... mehr lesen...
Index: L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs2;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG 1973 spricht unmißverständlich von dem dem Letztverbraucher "in Rechnung gestellten" Entgelt, wovon bestimmte Entgeltbestandteile abgezogen werden können. Der Abzugsposten Umsatz... mehr lesen...
Die C-AG, die S-GmbH und eine weitere Kapitalgesellschaft gründeten im September 1986 die beschwerdeführende OHG. Die C-AG und die S-GmbH fungierten in der Folge als Treuhänderinnen, die es Anlegern ("Hausanteilscheinzeichnern") ermöglichten, sich an der Beschwerdeführerin als Gesellschafter zu beteiligen. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, die Beschwerdeführerin habe für den Zeitraum 1985 bis 1989 Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht. Es ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0078 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Soweit Rechnungen, hinsichtlich derer der Vorsteuerabzug versagt wurde, Provisionen für die Akquisition von OHG-Beteiligungen betreffen, konnte die Abgabenbehörde frei von Rechtsirrtum den Ausschlußtatbestand nach § 12 Abs 3 Z 2 UStG ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0078 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Im konkreten Fall gründeten eine AG, eine GmbH und eine weitere Kapitalgesellschaft eine OHG. Die AG und die GmbH fungierten in der Folge als Treuhänderinnen, die es Anlegern ("Hausanteilscheinzeichnern") ermöglichten, sich an der OHG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, daß eine bei einem nachträglichen Kostenersatz für den Bezug von Heilmitteln einbehaltene Rezeptgebühr nach § 12 Abs. 8 letzter Satz UStG 1972 die Vorsteuerbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsträger mindert (vgl. Tz. 1.2 der Niederschrift über die Schlußbesprechung vom 18. Mai 1989; es handelte sich um Vorsteuerbeträge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/07 89/15/0041 2 Stammrechtssatz § 12 Abs 8 UStG 1972 idF des AbgÄG 1980, 1980/563, setzt einen " Kostenersatz " iSd Sozialv... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Pächterin einer Tabaktrafik. Der Pachtschilling (in Höhe von jährlich rd S 550.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer) beträgt 5 % der Pachtbemessungsgrundlage, welche umsatzbezogen wie folgt ermittelt wird: Vom Umsatz aus dem Stempelmarken-, Briefmarken-, Fahrschein- und Parkscheinverkauf beträgt die Pachtbemessungsgrundlage 0 %. Vom Umsatz aus dem Verkauf von Brieflosen, Lotto und Toto sowie aus dem Verkauf von Rubbellosen beträgt die Pachtbemessungsgrundlage 50 %.... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs4;UStG 1972 §12 Abs5;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Aus § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 iVm § 12 Abs 3 bis Abs 5 legcit ergibt sich, daß hinsichtlich der "Zurechenbarkeit" der Vorsteuer darauf abzustellen ist, ob und inwieweit der Unternehmer, dem eine sonstige Leistung mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung gestellt wird, diese ... mehr lesen...
Im Zuge einer das Unternehmen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin im Jahre 1986 Einlagen atypisch stiller Gesellschafter in Höhe von S 28,410.000,-- entgegengenommen hatte, die sie nicht als gemäß § 6 Z. 8 lit. e UStG 1972 befreite Umsätze behandelt hatte. Die der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin dabei für Vermittlungs- sowie Konzeptions- und Marketingleistungen von d... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: HGB §178;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0052 E 29. Mai 1996
95/13/0053 E 29. Mai 1996
95/13/0054 E 29. Mai 1996
95/13/0055 E 29. Mai 1996
95/13/0057 E 29. Mai 1996
95/13/0058 E 3. Juli 1996
95/13/0059 E 3. Juli 1996
95/13/0060 E 3. Juli 1996
95/13/0135 E 29. Mai 1996
95/13/0180 E 29. Mai 1996 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: HGB §178;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0052 E 29. Mai 1996
95/13/0053 E 29. Mai 1996
95/13/0054 E 29. Mai 1996
95/13/0055 E 29. Mai 1996
95/13/0057 E 29. Mai 1996
95/13/0058 E 3. Juli 1996
95/13/0059 E 3. Juli 1996
95/13/0060 E 3. Juli 1996
95/13/0135 E 29. Mai 1996
95/13/0180 E 29. Mai 1996 ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;HGB §178;KVG 1934 §2 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0052 E 29. Mai 1996
95/13/0053 E 29. Mai 1996
95/13/0054 E 29. Mai 1996
95/13/0055 E 29. Mai 1996
95/13/0057 E 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1974 bis 1977 traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, daß Architektenhonorare im Ausmaß von S 416.670,-- (netto) im Jahr 1975 und S 711.520,-- (netto) im Jahr 1976 nicht erklärt worden seien; der Prüfer rechnete diese Beträge den Einnahmen hinzu. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ entsprechende Abgabenbes... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Bei den im § 6 UStG 1972 normierten Umsatzsteuerbefreiungen handelt es sich nicht um Begünstigungen, die nach Wahl des Abgabepflichtigen in Anspruch genommen werden können oder auf die verzichtet werden kann (etwa um in den Genuß eines höheren Vorsteuerabzuges zu gela... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG, deren Kommanditistin (die W-GmbH) unter anderem treuhändig, Kommanditanteile für 523 Kommanditisten (Treugeber) hält. Die Begründung: dieser Treuhandschaften erfolgt unstrittig so, daß zwischen der Treuhandkommanditistin und dem jeweiligen Treugeber ein Treuhandvertrag abgeschlossen wird, wobei der Treugeber die Treuhandkommanditistin beauftragt, im eigenen Namen aber für Rechnung des Treuhänders eine Kommanditbeteiligung an der KG einzugehen, die Be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: "Bedient sich eine KG der Tätigkeit eines Vermittlers zur Akquisition von Kommanditbeteiligungen, so ist ihr betreffend die Provsionsrechnungen gem § 12 Abs 3 Z 2 UStG 1972 iVm § 6 Z 8 lit e UStG 1972 der Vorsteuerabzug versagt". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:199115014... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine im Jahr 1988 gegründete Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Vermittlung von verschiedenen Geschäften, insbesondere Leasinggeschäften, den Ankauf und die Verwertung von Kundenstöcken, das Betreiben des Leasinggeschäftes mit beweglichen Gegenständen, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Geschäftsführung in Gesellschaften sowie den Erwerb und die Pachtung anderer Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Betriebsgegenstand im I... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z13;
Rechtssatz: Die nach dem Erwerb eines Kundenstocks von einem Versicherungsmakler unter Übertragung der Ansprüche auf Folgeprovisionszahlungen auf den Erwerber diesem zufließenden Folgeprämien sind infolge des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Maklerleist... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Ein Kundenstock ist als Gegenstand iSd ersten Satzes des § 3 Abs 1 UStG 1972 zu verstehen (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Mehrwertsteuerhandbuch, 05te Auflage, Anm 2 zu § 3 UStG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150067.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 8. März 1983 wurde den damaligen Eigentümern der Liegenschaft EZ 425, 427 des Grundbuches der KG X (Wien, Y-steinstraße nnn-nnn) AN und Dipl.Ing. BN die Bewilligung erteilt, auf der Liegenschaft ein Studentenheim mit 65 Wohneinheiten, je einem Gastlokal im Erdgeschoß und im Kellergeschoß sowie einer Garage mit 12 KFZ-Einstellplätzen im Erdgeschoß entsprechend den von Dipl.Ing. CN verfaßten Plänen zu errichten. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Ist der Veräußerer einer bebauten bzw zu bebauenden Liegenschaft zugleich Bauherr, so fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 9 lit a UStG 1972. Dies bewirkt einerseits, daß der Veräußerer für die Baukosten des Gebäudes gemäß § 12 Abs 3 Z 1 und 2 UStG 1... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 34/35/1990, S 42-44 A II;
Rechtssatz: Zwar berechtigt nach dem E vom 18.2.1976, 67/75, VwSlg 4940 F/1976, eine in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer den Adressaten und Empfänger der Rechnung unter den sonstigen Voraussetzungen des § 12 UStG 19... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahr 1983 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin einigen ihrer Dienstnehmer für deren Privat-PKW Garagenplätze in ihrem Bürogebäude zur Verfügung stellt. Es wurde ferner festgestellt, daß die Beschwerdeführerin Vorsteuern geltend gemacht hatte, die auf Lieferungen an Versicherte entfallen, denen sie hiefür nachträgliche freiwillige Zuschüsse aus ihrem Unterstützungsfonds gewährt hatte. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer für ... mehr lesen...