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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs3 Z1;Rechtssatz
Ist der Veräußerer einer bebauten bzw zu bebauenden Liegenschaft zugleich Bauherr, so fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 9 lit a UStG 1972. Dies bewirkt einerseits, daß der Veräußerer für die Baukosten des Gebäudes gemäß § 12 Abs 3 Z 1 und 2 UStG 1972 keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann, und andererseits, daß der Erwerber keinen Vorsteuerabzug für den Erwerb des Grundstückes samt Gebäude hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150112.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008