RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0112

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs3 Z1;
UStG 1972 §12 Abs3 Z2;
UStG 1972 §6 Z9 lita;

Rechtssatz

Ist der Veräußerer einer bebauten bzw zu bebauenden Liegenschaft zugleich Bauherr, so fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 9 lit a UStG 1972. Dies bewirkt einerseits, daß der Veräußerer für die Baukosten des Gebäudes gemäß § 12 Abs 3 Z 1 und 2 UStG 1972 keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann, und andererseits, daß der Erwerber keinen Vorsteuerabzug für den Erwerb des Grundstückes samt Gebäude hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150112.X02

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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