Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 UStG 1994 §12 Abs10 UStG 1994 §12 Abs11 UStG 1994 §12 Abs3 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert d... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erwarb am 15. September 2010 Wohnungseigentum an einer Penthousewohnung um 740.000 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. In der Zeit zwischen Oktober 2010 und September 2011 nahm sie Adaptierungen an dem Objekt vor, sodass sich die Investitionskosten auf insgesamt 855.377,30 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beliefen. 2 Die ausgewiesene Umsatzsteuer machte die mitbeteiligte Partei in den Wirtschaftsjahren 2010 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Streitjahren 2014 und 2015 Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der (echten) Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d vierter Spiegelstrich UStG 1994 erfüllte (Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke an Vergütungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Internationales Steuervergütungsgesetz). 2 Der Revisionswerber war aber auch als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 US... mehr lesen...
1 Die Gesellschafter der mitbeteiligten Partei sind - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - deutsche Staatsbürger, die in Deutschland eine Gärtnerei betreiben. Sie erwarben im Jahr 2006 in Österreich ein Baugrundstück und errichteten darauf ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Schuppen. 2 Die Mitbeteiligte teilte mit Schreiben vom 24. April 2006 dem zuständigen Finanzamt mit (Fragebogen Verf 16), Einkünfte aus einer Vermietung des Objektes erzie... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte führt eine Fremdenpension. In den Jahren 2004 und 2005 nahm er einen Um- und Zubau zum bestehenden Hotelgebäude vor. Von den Baukosten machte er einen Vorsteuerabzug von 100 % geltend. Anlässlich einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass ein Anteil von 34,80 % der Baukosten auf privat genutzte Räumlichkeiten entfalle. In diesem Ausmaß sei eine Kürzung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge vorzunehmen. 2 Das Finanzamt erließ den Prüfungsfeststellung... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs3 Z4 idF 2004/I/027UStG 1994 §3a Abs1a idF 2004/I/02731977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs6
Rechtssatz: Nach Artikel 17 Abs. 6 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie sind die Mitgliedstaaten bloß berechtigt, ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden Regelungen über den Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts beizubehalten... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs3 Z4 idF 2004/I/027UStG 1994 §3a Abs1a idF 2004/I/02732006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art16861981CJ0008 Ursula Becker VORAB62012CJ0319 MDDP VORAB62013CJ0144 VDP Dental Laboratory VORAB
Rechtssatz: Der Rechtsauffassung, der Vorsteuerabzug stehe im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH im Falle eines hier vorliegenden untergeordnet privat ge... mehr lesen...
I. Sachverhalt des Ausgangsverfahrens Die Beschwerdeführerin errichtete im Zeitraum vom November 2002 bis Juni 2004 ein Einfamilienwohnhaus samt Schwimmbad. Mit Eingabe vom 10. Juli 2003 teilte sie dem Finanzamt mit, dass sie ein Zimmer des Einfamilienhauses zu Bürozwecken steuerpflichtig vermieten und daraus einen voraussichtlichen Umsatz von rund 2.000 EUR jährlich erzielen werde. Neben den zu erwartenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beziehe sie Einkünfte aus nichtsel... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6CE6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E087 EG Art87;11997E093 EG Art93;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art11 TeilA Abs1 litc;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2 lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs6;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17... mehr lesen...
Im Beschwerdefall geht es um die Beurteilung der steuerrechtlichen Konsequenzen aus der Umsetzung von Rechtsgeschäften, die der u.a. auch auf dem Gebiete der Vermittlung von Beteiligungen aktive Geschäftsmann XY zwischen einzelnen Gesellschaften seiner Unternehmensgruppe hatte abschließen lassen. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. September 1991 gegründet und ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §12 Abs4;UStG 1972 §12 Abs5;
Rechtssatz: Für die "Zurechenbarkeit" der Vorsteuer ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der Unternehmer, dem eine sonstige Leistung mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung gestellt wird, diese sonstige Leistung des Rechnung ausstellenden Unternehmers zur Aus... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist der im § 24 Abs. 1 Z. 3 ASVG in seiner Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 145/2003 genannte Sozialversicherungsträger. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dass aus den von der Beschwerdeführerin in den Jahren 1992 bis 1995 geleisteten Zuschüssen an ihre Versicherten zur Anschaffung und Adaptierung von Behindertenfahrzeugen der unter Berufung auf § 12 Abs. 8 UStG 197... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc idF 1988/410;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §2 Abs4 Z1;UStG 1972 §6 Z6;UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litb;UStG 1994 §12 Abs3;UStG 1994 §2 Abs4 Z1;UStG 1994 §29 Abs2 Z3;UStG 1994 §29 Abs3;UStG 1994 §6 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 und des § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. b UStG 1994 normieren im Zusammenhang... mehr lesen...
I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ließ im Jahr 1996 ein zahntechnisches Labor errichten und zog in seiner Umsatzsteuererklärung für 1996 die ihm über die Errichtungskosten in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer ab. Das Labor wurde am 17. Februar 1997 in Betrieb genommen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer unter Berücksichtigung der Laboreröffnung im Jahr 1997 vor dem Hintergrund, dass sonstige Leistungen, die Zahntechniker im Rahmen ihrer Berufsa... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0153 E 2. Juli 2002 RS 6
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis Ruppe, UStG2, §... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Im Zuge einer das Unternehmen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin für das Jahr 1991 Vorsteuerbeträge in der Höhe von 1,078.500 S nicht anerkannt, da es sich nach Auffassung des Prüfers um Umsatzsteuerbeträge handle, welche für Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin in Rechnung gestellt worden seien. Demgemäß b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Versicherungsmakler (Provisionserlöse 1990: 1,039.024 S; 1991: 992.815 S, 1992: 1,184.675 S) und Berater in Versicherungsangelegenheiten (Erlöse aus Schadensregulierungen 1990: 69.485 S, 1991: 88.147 S, 1992: 55.055 S). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe die Vorsteuern (1990: 18.684 S, 1991: 25.218 S, 1992: 19.904 S) zur Hälfte den umsatzsteuerbefreiten Erlösen als Versicherungsmakler und zur H... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs4;UStG 1972 §12 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Anhaltspunkte für die wirtschaftliche Zuordnung von Vorsteuern zu bestimmten Umsätzen können sich auch aus den Grundsätzen der Kostenrechnung ergeben. Wenngleich dem Steuerpflichtigen die Wahl der ihm für sein Unternehmen am zweckmäßigsten erscheinenden Aufteilungsmethode ebenso freigestellt ist wie ein A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, erklärte in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 Umsätze in Höhe von S 140.000,-- und S 230.000,-- sowie Vorsteuern in Höhe von S 1,130.121,12 und S 453.680,95. Im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1989 ging das Finanzamt davon aus, dass der Beschwerdeführerin die Unternehmereigenschaft nicht zukäme, weil sich ihre Tätigkeit in der Beteiligungsverwaltung erschöpfe und der einzige Umsatz... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: HGB §178;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994130120.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. In dem für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht hielt der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe iSd § 135 Abs 4 ASVG den Versicherten Fahrtkostenersätze nach den Tarifen des jeweils billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Abzug eines Selbstbehaltes gewährt. Für die Auszahlung der Fahrtkostenersätze seien interne Belege erstellt worden. Rechnungen (Fahrscheine) öffentlicher Verkehr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §135 Abs4;GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 8 UStG 1972 ist, dass es sich hiebei um Kostenersätze für solche Leistungen handelt, d... mehr lesen...