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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs12;Rechtssatz
Bei den im § 6 UStG 1972 normierten Umsatzsteuerbefreiungen handelt es sich nicht um Begünstigungen, die nach Wahl des Abgabepflichtigen in Anspruch genommen werden können oder auf die verzichtet werden kann (etwa um in den Genuß eines höheren Vorsteuerabzuges zu gelangen); diese Normen stellen zwingendes Recht dar, deren Auswirkungen auch nicht durch Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer beseitigt werden können. Ein steuerfreier Umsatz bleibt ein solcher, auch wenn die Ausstellung einer Rechnung zu einer Steuerschuld iSd § 11 Abs 12 UStG 1972 führt. Nicht die Steuerbefreiung geht in einem solchen Fall verloren, sondern es entsteht eine eigenständige Steuerschuld kraft unrichtiger Rechnungslegung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988130242.X02Im RIS seit
04.09.1992