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L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer TirolNorm
Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;Rechtssatz
Für eine Bedachtnahme darauf, ob der Abgabepflichtige (er ist gem § 6 Z 10 UStG 1972 von der Umsatzsteuer befreit) vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, bietet das Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG keine Handhabe. Es entspricht schließlich dem Wesen der unechten Umsatzsteuerbefreiung, daß sie nicht uneingeschränkt als "Begünstigung" anzusehen ist (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes I/6, 417f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160291.X03Im RIS seit
20.11.2000