Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich der vertretungsbefugte Gesellschafter einen ungerechtfertigten Vorteil in Ausnützung seiner Eigenschaft als Organ (Geschäftsführer) der Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Inntal-Bagger GmbH am 17. Juni 1996 Geschäftsführer und damit Vertreter dieser Gesellschaft. Mit einem Schriftsatz des Magistrates der Stadt Wien vom 23. April 1997 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass Abgabenschuldigkeiten der angeführten GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die Zeit vom November 1995 bis Februar 1996 samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 76.117,-- aushafteten. I... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer waren Geschäftsführer der V-GmbH in Wien. Mit Haftungsbescheiden vom 13. Dezember 1990 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH in Höhe von S 508.886,-- in Anspruch. In gleichlautenden Berufungen gegen diese Bescheide brachten die Beschwerdeführer vor, der Eintritt eines Schadens durch den Ausfall einer Abgabenforderung scheine nicht gegeben. In den Akten erliegt die Ablichtung eines Beschlusses des... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. Jänner 1997, Zl MA 4/7-1394/96, wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der L. GmbH für Schuldigkeiten an Getränkesteuer samt Säumniszuschlag für Jänner bis August 1995 in Höhe von S 25.483,--, für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag für August 1995 in Höhe von S 7.263,--, für Dienstgeberabgabe für August 1995 in Höhe von S 500,-- und für Vergnügungssteuer samt Nebengebühren für Jänner 1994 bis August 1995 in Höhe von S 772.021,-- haftbar gemacht. I... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet iSd § 7 Wr LAO für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung des Geschäftsführers, er hafte nur in Höhe jenes anteiligen Abgabenbetrages, den er bei Wahrung der Gleichbehandlung aller Gläubiger hätte entrichten müssen, ist unrichtig. Vielmehr haftet der Vertreter bei einem Verstoß gegen das Gleich... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter eines Abgabepflichtigen haftet für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Steuerpflichtigen zur Verfügung standen, hiezu nic... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1998/12/16 98/13/0203 4 Stammrechtssatz Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Ver... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1998/12/16 98/13/0203 3 Stammrechtssatz Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung einer GmbH im Jahr 1988 deren Gesellschafter und ab 30. Mai 1990 deren Geschäftsführer. Mit Beschluß vom 6. November 1990 wurde über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet, welcher im Jahr 1994 aufgehoben wurde. Mit Bescheid vom 20. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH (Umsatzsteuer für die Monate April, Mai, Juli und August 1990, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Fa... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §44;
Rechtssatz: § 44 KO normiert eine Regelung nur dahin, dass das dingliche und persönliche Recht auf Aussonderung nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu beurteilen ist, wenn sich in der Konkursmasse Sachen befinden, die dem Gemeinschuldner ganz oder zum Teil nicht gehören. Daraus ergibt sich nicht, da... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Mantelzessionsvertrag zum Zeitpunkt der Geschäftsführerbestellung bereits abgeschlossen war und die Bank mangels anderer Sicherheiten auch nicht bereit gewesen wäre, einer Änderung dieses Vertrages zuzustimmen, alleine, schließt das Verschulden des Geschäftsführers nic... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Ungeachtet der grundsätzlich amtswegigen Ermittlungpflicht der Beh trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt, die Verpflichtung, die
Gründe: anzugeben, warum es ihm unmöglich gewesen sei, seine Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls ange... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der K-GmbH. Die an die K-GmbH gerichteten Bescheide betreffend Körperschaft- und Umsatzsteuer 1994 und 1995 mit Ausfertigungsdatum 10. März 1997 stellte das Finanzamt am 13. März 1997 dem Beschwerdeführer zu. Der Beschwerdeführer brachte im eigenen Namen Berufung gegen die vorgenannten Bescheide ein und führte zur Begründung: aus, er sei se... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Existiert ein rechtswirksamer Bescheid betreffend die Abgabenfestsetzung gegenüber einer GmbH, so kommt dem Geschäftsführer, nachdem er zur Haftung herangezogen worden ist, gem § 248 BAO das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen den Abgabenbesche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten einer GmbH in Höhe von rd S 2 Mio zur Haftung herangezogen. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Bescheid vom 10. September 1997 ua insoweit teilweise stattgegeben, als im Hinblick auf einen von den Gläubigern der GmbH bereits angenommenen Zwangsausgleichsvorschlag mit einer Quote von 20 % nur von einer Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 80 % ausgegan... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156;
Rechtssatz: Die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenverbindlichkeiten ist einerseits eine im Haftungsverfahren von der Abgabenbehörde zu lösende Frage, während andererseits die Frage der Uneinbringlichkeit im gerichtlichen Verfahren über die Bestätigung des Zwangsausgleiches nicht Gegensta... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 31. März 1998, 97/13/0227, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid betreffend die Heranziehung des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH, zur Haftung gemäß § 9 Abs 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe im Verwaltungsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Haftung iSd § 9 BAO ua nur bei schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, war zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen a... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat den an Dr. H ergangenen Haftungsbescheid der belangten Behörde vom 3. August 1992, Zl GA 7-1463/10/91, mit Erkenntnis vom 27. Juni 1994, 92/16/0147 (soweit er die Haftung für Straßenverkehrsbeitrag samt Nebenansprüchen betraf) und mit Erkenntnis vom 27. Juni 1994, 92/15/0162 (soweit er die Haftung für anderen Abgaben betraf) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Hinsichtlich der weiteren Darstellung des Sachverh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997160193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 13. April 1993 bis zum 30. September 1996 Geschäftsführer der G-GmbH. Mit Eingabe vom 14. Juni 1996 ersuchte er für die G-GmbH um Gewährung von Zahlungserleichterung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer für Mai 1996 in Höhe von 1,128.551 S. Mit Bescheid vom 25. Juni 1996 wies das Finanzamt den Antrag ab. Mit Eingabe vom 11. Juli 1996 wurde im Namen der G-GmbH um Gewährung von Ratenzahlung hinsichtlich Abgaben in Höhe von 11.953.789 S - darunt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der U. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluß des zuständigen Landesgerichtes vom 3. Februar 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der Gesellschaft (Lohnsteuer 11/97, Dienstgeberanteil 11/97, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 11/97, Umsatzsteuer 10/97 und Umsatzsteuer 11/97) herangezogen, die zwischen 15. Dezember 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0188 1 Stammrechtssatz Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, s... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30;StGB §159;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 30 KO und des § 159 StGB ist nicht zu erkennen, inwiefern daraus für den zur Haftung Herangezogenen ein Entschuldigungsgrund betreffend seine Verpflichtung zur zumindest anteiligen Befriedigung des Abgabengläubigers abgeleitet werden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Löschung nach § 235 BAO - sie hat mit Bescheid zu erfolgen - erlischt der Abgabenanspruch. Für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 235 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:199814015... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 8. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer als Alleingeschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH für die in der Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 30. Juni 1995 entstandenen Abgaben in der Höhe von insgesamt S 192.113,30 (davon Getränkesteuer S 137.360,--, Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe S 34.707,30 und Gebrauchsabgabe S 20.146,--) haftbar gemacht und als Haftpflichtiger zur Zahlung dieses Betrages herangezogen. Dies mit der Begründung: , der Abgabenrückstand sei bei de... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. März 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7 und 54 WAO für den Rückstand an Anzeigenabgabe einer näher bezeichneten Gesellschaft "in der Höhe von S 93.309,--, das sind 60 % des Gesamtrückstandes, für den Zeitraum Februar bis Oktober 1990 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Eintreibung veranlaßt wird". Die gegen d... mehr lesen...