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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen des § 30 KO und des § 159 StGB ist nicht zu erkennen, inwiefern daraus für den zur Haftung Herangezogenen ein Entschuldigungsgrund betreffend seine Verpflichtung zur zumindest anteiligen Befriedigung des Abgabengläubigers abgeleitet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140114.X01Im RIS seit
20.11.2000