RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0154

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0188 1

Stammrechtssatz

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gem § 216 BAO ausgelösten Verfahren zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140154.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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