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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0188 1Stammrechtssatz
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gem § 216 BAO ausgelösten Verfahren zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140154.X02Im RIS seit
20.11.2000