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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198;Rechtssatz
Existiert ein rechtswirksamer Bescheid betreffend die Abgabenfestsetzung gegenüber einer GmbH, so kommt dem Geschäftsführer, nachdem er zur Haftung herangezogen worden ist, gem § 248 BAO das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen den Abgabenbescheid innerhalb der für die Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist zu. Existiert ein solcher Abgabenbescheid nicht, so kann der Geschäftsführer seine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Haftungsverfahren vorbringen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150019.X01Im RIS seit
11.07.2001