RS Vwgh 1999/3/25 99/15/0019

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §248;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Existiert ein rechtswirksamer Bescheid betreffend die Abgabenfestsetzung gegenüber einer GmbH, so kommt dem Geschäftsführer, nachdem er zur Haftung herangezogen worden ist, gem § 248 BAO das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen den Abgabenbescheid innerhalb der für die Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist zu. Existiert ein solcher Abgabenbescheid nicht, so kann der Geschäftsführer seine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Haftungsverfahren vorbringen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150019.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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