Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit der unbehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder seine Funktion niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden. Auch binden im Innenverhältnis erteilte Weisungen den Geschäftsführer insoweit nicht, als sie ihn zur Verletzung zwingender gesetzlicher Verpflichtungen nötigen (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140147.X01Im RIS seit
20.11.2000