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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §224;Rechtssatz
Die Frage der Uneinbringlichkeit der Abgabenverbindlichkeiten ist einerseits eine im Haftungsverfahren von der Abgabenbehörde zu lösende Frage, während andererseits die Frage der Uneinbringlichkeit im gerichtlichen Verfahren über die Bestätigung des Zwangsausgleiches nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Der "Forderungsnachlaß" iSd § 156 KO ist keine Frage der Einbringlichkeit oder Uneinbringlichkeit, sondern eine im Gesetz normierte Wirkung des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches (Zwangsausgleiches).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140090.X01Im RIS seit
21.02.2002