Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer im Haftungszeitraum gewisse "betriebsnotwendige" Forderungen (wie Löhne und Mietzins) befriedigt, jedoch keine... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/08/17 98/17/0038 1 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der verantwortliche... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §49;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §189;BAO §201;BAO §224 Abs1;BAO §246;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §152;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040 ;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/19 96/13/0079 2 Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht da... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 1 Wr LAO idF LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung - wie bei § 7 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Ist die Abgabenbehörde (insbesondere auf Grund der vom Haftungspflichtigen vorgelegten Unterlagen) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Zipperer Bau GmbH (in der Folge: Z. GmbH) verpflichtet, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die auf dem Beitragskonto der genannten Gesellschaft rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren in der Höhe von S 1,013.440,46 zuzüglich Verzugszinsen ab 7. Dezember 1993 aus dem Betrag von S 989.976,54 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Nach der B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. September 1995 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der K-Bar-Gesellschaft mbH aufgrund des § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet sei, an die Kasse die Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen von S 68.255,09 (Rest August 1993 bis einschließlich November 1993) zu bezahlen. In dem dagegen erhobenen Einspruch führte der Beschwerdeführer aus, die K-Bar-Gesellschaft mbH sei spätestens ab Beginn des Jahres 1993 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 2 Stammrechtssatz Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist für die abgabenrechtliche Haftung nicht von Bedeutung (Hinweis E 19.6.1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 3
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Im Fall einer Aufteilung der Agenden zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befaßten Personen zur Haftung dafür... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der haftungspflichtige Geschäftsführer anwaltlich vertreten, besteht für die Behörde keine Veranlassung, ihn darüber zu informieren, daß für ihn (hier: und nicht für den Masseverwalter) die Verpflichtung zur Vorlage des Vermögensstatus besteht. Widrigenfall... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf an, welcher der Geschäftsführer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befaßt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides sowie des erstinstanzlichen Bescheides kann folgendes entnommen werden: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 WAO i.V.m. § 54 Abs. 1 leg. cit. als Geschäftsführerin und Liquidatorin der E.-GmbH in Liquidation für Abgabenschulden dieser Gesellschaft an Kommunalsteuer für den Zeitraum von Jänner 1996 bis Dezember 1996 und an Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die AbgBeh davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die U... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu Abgabenschuldigkeiten privilegiert zu behandeln. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Gesch äftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesel lschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben (Hinweis ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der B-Kücheneinrichtungs-GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde sie im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der genannten GmbH in Höhe von 101.895 S (Umsatz- und Körperschaftsteuer) herangezogen. In der Bescheidbegründung wird im wesentlichen ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Haftungsbescheid vorgebracht, sie sei ausgebildete, allein- und hauptb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 13. Juni 1996 Geschäftsführer der T-GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er im Instanzenzug zur auf § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO gestützten Haftung für Abgabenschulden der T-GmbH in Höhe von 1,279.248,35 S herangezogen. Es handelt sich dabei um Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Säumniszuschläge, Dienstgeberbeitrag, Pfändungsgebühren, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgabe. Der Fälligk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit den angefochtenen Bescheiden im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden in Anspruch genommen, und zwar mit dem erstangefochtenen Bescheid für Abgaben der H-GmbH & Co KG im Ausmaß von 243.070,40 S (davon Umsatzsteuer, Säumniszuschlag, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Exekutionsgebühren, Verspätungszuschlag und Kammerumlage im Ausmaß von 241.923,20) und mit dem zweitangefochtenen Bescheid für Abgaben der H-GmbH im ... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (Hinweis EB E 21.1.1991, 90/15/0055).... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden. ... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;StGB §156;StGB §159;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, es seien "praktisch" keine Einnahmen erfolgt, der Geschäftsführer habe sich nicht der Gefahr der Gläubigerbevorzugung aussetzen wollen und deshalb keine Zahlungen auf die Abgabenschulden geleistet, wird nicht dargetan, daß die Ges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0133
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0335 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/15/0115 1 Stammrechtssatz Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0133
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0335 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/29 92/17/0042 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Nimmt der Geschäftsführer die steuerlichen Agenden nicht selbst wahr, sondert überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen is... mehr lesen...