RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0154

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Löschung nach § 235 BAO - sie hat mit Bescheid zu erfolgen - erlischt der Abgabenanspruch. Für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 235 Tz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140154.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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