RS Vwgh 1992/9/8 92/14/0029

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
BAO §303 Abs1;
BAO §79;
BAO §80 Abs1;
KO §81 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0030

Rechtssatz

Die Wiederaufnahmeanträge des Geschäftsführers einer im Konkurs befindlichen Gesellschaft erlangen auch durch die Erklärung des Masseverwalters, sich den Anträgen anzuschließen, keine nachträgliche Wirksamkeit für die Gesellschaft (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 180).

Schlagworte

Masseverwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140029.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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