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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Ausf zur amtswegigen Wiederaufnahme, wenn die Feststellungen des Betriebsprüfers ausschließlich auf einer anderen rechtlichen Beurteilung von Fakten beruhen, die dem Finanzamt bereits bekannt waren oder bekannt sein mußten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140063.X01Im RIS seit
10.12.1991