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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Versäumnisse des Finanzamtes im Zuge des rechtskräftig abgeschlossenen Feststellungsverfahrens bilden für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund, der dem StPfl einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens verschaffte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140014.X03Im RIS seit
17.01.2002