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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0030Rechtssatz
AusfzF, warum die Berufungsbehörde - anstatt meritorisch zu entscheiden - die die Wiederaufnahmeanträge des Bf (Geschäftsführers der Gesellschaften) abweisenden Bescheide des Finanzamtes dahingehend hätte abändern müssen, daß die Wiederaufnahmeanträge zurückgewiesen werden. (Im konkreten Fall hat sie die angefochtenen Bescheide an die Gesellschaften gerichtet, jedoch ungeachtet der anhängigen Konkursverfahren zu Handen des nicht vertretungsbefugten Bf (Geschäftsführer) zustellen lassen; Bescheide daher rechtlich nicht existent geworden).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters MasseverwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140029.X04Im RIS seit
11.07.2001