RS Vwgh 1992/7/1 88/13/0068

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
BAO §303 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/13/0069

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0082 E 10. Juli 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist ua die Rechtskraft desjenigen Bescheides, der das Verfahren abgeschlossen hat, dessen Wiederaufnahme begehrt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130068.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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