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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1Stammrechtssatz
Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigug zu einem anderen Ergebnis (als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Andere rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150183.X02Im RIS seit
24.06.1991