In dem an die mitbeteiligte Partei ergangenen Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 28. September 2001 wurde u. a. Folgendes ausgesprochen: "Gemäß §§ 146 und 150 (2) OÖ LAO, LGBl 107/1996 iVm den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetzes sowie den Verordnungen des Gemeinderates der (Beschwerdeführerin) betreffend die Erhebung der Getränkesteuer und iVm § 186a, Abs. 1, 1. Satz Ziffer 2 OÖ LAO, LGBl 107/1996 idF der Novelle 59/2000, wird jener Teil... mehr lesen...
In dem an die mitbeteiligte Partei ergangenen Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Partei vom 21. November 2001 wurde u. a. Folgendes ausgesprochen: "Gemäß §§ 146, 150 (2) und 233 (2) OÖ LAO, LGBl 107/1996 iVm den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetzes sowie den Verordnungen des Gemeinderates der (Beschwerdeführerin) betreffend die Erhebung der Getränkesteuer und iVm § 186a, Abs. 1 1. Satz OÖ LAO, LGBl 107/1996 idF der Novelle 59/2000, wird jener Teil d... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/16/0070 E 19. April 2007 2005/16/0069 E 19. April 2007 Rechtssatz: Wurde eine Abgabe zu Unrecht entrichtet, abgeführt oder zwangsweise eingebracht, so ist gemäß § 186 Abs. 1 erster Satz Oö. LAO der zu Unrecht entrichtete Betrag auf Antrag zurückzuzahlen. In diesem Fall kommt es auf das Vorliegen eines Guthabens gar nicht an, sondern ist der "entrichtete Betrag" zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt nur über Antrag und zwar auch dan... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1 impl;LAO OÖ 1996 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0067 E 25. Jänner 2007 RS 2 Stammrechtssatz Wurde eine Abgabe zu Unrecht entrichtet, abgeführt oder zwangsweise eingebracht, so ist gemäß § 186 Abs. 1 erster Satz Oö. LAO der zu Unrecht entrichtete Betrag auf Antrag zurückzuzahlen. In die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Abschrift des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben vom 18. Mai 2005 stellte die Beschwerdeführerin an die mitbeteiligte Gemeinde einen Antrag auf Rückzahlung von (ihres Erachtens) zu Unrecht entrichteten Abgaben gemäß § 188 der Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984 (im Folgenden: TLAO), nämlich hinsichtlich geleisteter Kanalbenützungsgebühren für die Jahre 2000, 2001 und 2002. In d... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §188 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 13. März 1999, Zl. 98/16/0297, ausgesprochen hat, ist ein Rückzahlungsantrag nicht schon dann gerechtfertigt, wenn eine Abgabe zu Unrecht festgesetzt wurde. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen vielmehr im Wege der Erheb... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §188 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer Abgabenfestsetzung (also der Feststellung, dass ein Abgabenanspruch in der festgesetzten Höhe zusteht) bewirkt, dass die Entrichtung des solcherart festgesetzten Betrages auch dann nicht "zu Unrecht" erfolgt, wenn die r... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 12. August 2002, Zl. 2001/17/0104, und vom 23. Jänner 2003, Zl. 2001/16/0271, verwiesen. Wie diesen Erkenntnissen zu entnehmen ist, haben die Beschwerdeführerin und Dr. Manfred Z mit Schreiben vom 24. Mai 2000 einen Antrag auf Rückzahlung von im Juni 1998 für näher bezeichnete Grundstücke zu Unrecht entrichteten Abgaben (Grundsteuer für den Zeitraum 1987 bis 1. ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO NÖ 1977 §187 Abs1;
Rechtssatz: Eine Rückzahlung von "zu Unrecht" erhobenen Abgaben kommt nur in Frage, wenn über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über das Ausmaß einer gegebenenfalls bestehenden, insbesondere verminderten Abgabenverpflichtung ein Bescheid ergangen ist, in dem der "zu Unrecht" en... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird in dieser Angelegenheit auf die hg. Erkenntnisse vom 18. September 2003, Zlen. 2002/16/0204 und 2002/16/0205, verwiesen. Mit Schreiben vom 18. November 2003 beantragte die beschwerdeführende Partei, die Rückzahlung der zu Unrecht entrichteten und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten, in den Rückstandsausweisen vom 28. November und 20. Dezember 2000 sowie 3. und 4. Mai 2001angeführten Abgabenbeträge von insgesamt EUR 206.881,22 gemäß § 188 Abs. 1 TLAO. Sie b... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §159 Abs1 litg;LAO Tir 1984 §162 Abs1;LAO Tir 1984 §187a Abs1;LAO Tir 1984 §188 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0128 E 20. April 2006
2006/17/0057 E 29. Mai 2006
Rechtssatz: Eine Verrechnung oder Verwendung von Guthaben erfolgt nicht von selbst, sondern... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Witwe und Gesamtrechtsnachfolgerin des am 27. Jänner 2001 verstorbenen MÖ, welcher als Gastwirt in der mitbeteiligten Gemeinde tätig und (nach Angaben in der Beschwerde zu 50 %, nach den Ausführungen in der Gegenschrift zu einem geringeren Anteil) wesentlich an der G-GmbH beteiligt war. Mit Bescheiden (die in den vorgelegten Verwaltungsakten nicht enthalten sind, deren Bestehen von den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens jedoch übereinstimm... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §241 Abs1;LAO OÖ 1996 §146;LAO OÖ 1996 §186 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf die Bestimmung des § 186 Abs. 1 OÖ LAO gestützter Rückzahlungsantrag ist kein geeignetes Mittel, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen, die zur Entrichtung geführt hat (Hinweis E 22. Juni 1990, 88/17/0242; E 31. März 1999, 98/1... mehr lesen...
1.1. Mit dem Bescheid des Magistrates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 8. September 1995 wurde "auf Grund der eingebrachten Anträge (der beschwerdeführenden Partei) vom 14.3., 21.3., 21.4, 23.5., 21.6., 20.7. und 22.8.1995" festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei der Stadt Linz gegenüber im Sinne der Linzer Anzeigenabgabeordnung anzeigenabgabepflichtig sei. Offenbar unter Bezugnahme auf nicht in den hier vorgelegten Verwaltungsakten befindliche Anträge auf Rückzahlun... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs1;BAO §92;LAO OÖ 1984 §145;LAO OÖ 1984 §149;LAO OÖ 1984 §184 Abs1;LAO OÖ 1984 §185 Abs1;LAO OÖ 1984 §69;LAO OÖ 1996 §146;LAO OÖ 1996 §150;LAO OÖ 1996 §185 Abs1;LAO OÖ 1996 §186 Abs1;LAO OÖ 1996 §70;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtspr... mehr lesen...
1.1. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ist ersichtlich, dass die beschwerdeführende Partei jedenfalls für die Kalenderjahre 1994, 1995 und 1996 für das jeweilige Kalenderjahr Beitragserklärungen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 94/1985, betreffend Fremdenverkehrsbeiträge erstattete. Die Abgabenbehörde stufte die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Verpachtung einer Garage in die Beitragsgruppe 4 - Garagenvermieter ein. Eine bescheidmäßige Beitragsvorschreibun... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §241 Abs1;LAO Slbg 1963 §148;LAO Slbg 1963 §182 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0150 E 26. Jänner 1995 RS 3
(hier ohne letzten Satz; Slbg LAO anzuwenden) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bewirkt die Einreichung der Erklärung betreffend eine Selbstbemessungsabgabe kraft ausdrücklicher gesetzlicher ... mehr lesen...
Dem vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass für den Kaffeehausbetrieb an der Anschrift R, bis einschließlich 1997 der Erstbeschwerdeführer, ab 1998 die Zweitbeschwerdeführerin für die Getränkesteuer abgabenpflichtig war. Der Erstbeschwerdeführer, vertreten durch seinen Steuerberater, beantragte mit Schreiben vom 21. April 1998 die Rückerstattung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1997. Er verwies auf die "EU-Widrigkeit" der Getränkesteuer und beantragte "daher im... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §151 Abs2;LAO Tir 1984 §188 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0607 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0064 E 22. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von i... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien beantragten mit Schreiben vom 24. Mai 2000 die Rückzahlung von im Juni 1998 für näher bezeichnete Grundstücke zu Unrecht entrichtete Abgaben, nämlich Grundsteuer für den Zeitraum 1987 bis 1. Quartal 1993 (darüber ergeht eine Entscheidung zu Zl. 2001/16/0271), Kanalgebühr für den Zeitraum 1991 bis 1992, Müllgebühren für den Zeitraum 1991 bis 1. Quartal 1993 und Säumniszuschläge. In der Begründung: dieses Antrages brachten sie vor, die mitbeteiligte Markt... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO NÖ 1977 §187 Abs1;
Rechtssatz: Eine Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Abgaben kommt nur in Frage, wenn über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über das Ausmaß einer gegebenenfalls bestehenden Abgabenverpflichtung ein Bescheid ergangen ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2493 ff zu § 241 BAO). ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO NÖ 1977 §187 Abs1;
Rechtssatz: Von einer "zu Unrecht entrichteten" und "zu Unrecht zwangsweise eingebrachten" Abgabe kann nicht gesprochen werden, wenn das behauptete Unrecht im Leistungsgebot liegt und dieses nicht erfolgreich bekämpft wurde. § 187 Abs. 1 NÖ LAO 1977 kann nicht so verstanden werden,... mehr lesen...
Mit Eingaben je vom 13. Dezember 1997 beantragte die Beschwerdeführerin die Rückzahlung von Fremdenverkehrsabgaben betreffend die Zeiträume vom 1. November 1989 bis 31. Oktober 1990 und vom 1. November 1990 bis 31. Oktober 1991. Mit Eingaben vom 30. März 1998 beantragte sie darüber hinaus die Rückzahlung geleisteter Fremdenverkehrsabgaben für die Zeiträume vom 1. November 1988 bis 31. Oktober 1989 und vom 1. November 1991 bis 31. Juli 1992. In diesen Eingaben präzisierte sie... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;LAO OÖ 1996 §186 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/17/0091
2000/17/0092
2000/17/0093
Rechtssatz: Voraussetzung für die Rückgewährung der entrichteten Abgaben ist, dass diese dem Abgabenschuldner zuzurechnen waren. Es müsste sich als... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §241 Abs1;FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §2;FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §4;LAO OÖ 1996 §186 Abs1;TourismusabgabeG OÖ 1991 §2;TourismusabgabeG OÖ 1991 §6;TourismusabgabeG OÖ 1991 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Ent... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 6. September 1994 an das Landesabgabenamt Salzburg erklärte der Beschwerdeführer, beiliegend die berichtigten Beitragserklärungen für die Jahre 1989 bis 1994 (betreffend die Beiträge nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz) zu übermitteln. In diesen berichtigten Erklärungen seien die Großhandelsumsätze in anderen Bundesländern (hauptsächlich in Oberösterreich) abgezogen worden. Damit verband der Beschwerdeführer den Antrag, "den Differenzbetrag" auf ein näher ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §241 Abs1;LAO Slbg 1963 §148;LAO Slbg 1963 §182 Abs1;
Rechtssatz: Der Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist inhaltlich nicht verschieden von dem Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe (Hinweis auf die stRsp de... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer fand betreffend den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Juli 1996 eine Getränkesteuerprüfung statt. Auf Grund des Prüfungsergebnisses wurde mit Bescheid vom 18. November 1996 die Getränkesteuer für den genannten Zeitraum festgesetzt. Dieser Bescheid erwuchs mangels Erhebung eines Rechtsmittels dagegen in Rechtskraft. Mit Antrag vom 30. März 1998 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung der Getränkesteuer mit dem Argument, ihre Erhebung widerspreche dem Gemeinsch... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §241 Abs1;BAO §243;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §188 Abs1;LAO Tir 1984 §190;
Rechtssatz: Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Abgabe zu Unrecht festgesetzt wurde. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen vielmehr im Wege der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid bekämpft werd... mehr lesen...
Index: E1EE6JL34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 11992E177 EGV Art177;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61993CJ0062 BP Soupergaz Anonimos Etairia Geniki VORAB;BAO §239;BAO §241 Abs1;LAO Tir 1984 §187;LAO Tir 1984 §188 Abs1;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag, da Vorjudikat des EuGH (RIS: keinVORAB2); Recht... mehr lesen...