RS Vwgh 2002/8/12 2001/17/0104

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Veröffentlicht am 12.08.2002
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
LAO NÖ 1977 §187 Abs1;

Rechtssatz

Eine Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Abgaben kommt nur in Frage, wenn über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über das Ausmaß einer gegebenenfalls bestehenden Abgabenverpflichtung ein Bescheid ergangen ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2493 ff zu § 241 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170104.X02

Im RIS seit

13.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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