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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §241 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/17/0091 2000/17/0092 2000/17/0093Rechtssatz
Voraussetzung für die Rückgewährung der entrichteten Abgaben ist, dass diese dem Abgabenschuldner zuzurechnen waren. Es müsste sich also um von ihm oder in seinem Namen geleistete Zahlungen handeln. Andernfalls könnte nicht davon gesprochen werden, dass der Abgabenschuldner selbst im Verständnis des § 186 Abs 1 OÖ LAO eine Abgabe zu Unrecht entrichtet oder abgeführt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170090.X02Im RIS seit
19.04.2001