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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §201;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0607Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/17/0064 E 22. Februar 1991 RS 2Stammrechtssatz
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000160606.X01Im RIS seit
14.10.2003