RS Vwgh 2003/9/18 2000/16/0606

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §241 Abs1;
LAO Tir 1984 §151 Abs2;
LAO Tir 1984 §188 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0607

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/17/0064 E 22. Februar 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160606.X01

Im RIS seit

14.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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