Index
L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §198;Rechtssatz
Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Abgabe zu Unrecht festgesetzt wurde. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen vielmehr im Wege der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid bekämpft werden (Hinweis E 22.6.1990, 88/17/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160297.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011