Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37 bis 61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1986 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 61.438,51 im Jahre 1989 erstattet erhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130242.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 838.203,51 im Jahr 1988 erstattet erhalten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt und die einbehaltenen Abgabenbeträge von zusammen S 186.058,-- im Februar 1989 vom Finanzamt für Körperschaften erstattet e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Betriebsausgabenqualität von einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben ist in den Jahren des seinerzeitigen Zufließens der Aufsichtsratsvergütungen nicht in Zweifel zu ziehen. Es ist daher davon auszugehen, daß durch die Rückerstattung in einem späteren Jahr seinerzeit als Betriebsausgaben abgezogene Aufsichtsratsabgaben zurückgeflossen und daher vereinnahmt worden sind. Diese Einnahmen stehen im Jahr der Rückerstattung im Zusammenhang mit der vom Abgabepflichtigen seinerzeit entf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0062 1 Stammrechtssatz Die Betriebsausgabenqu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber zum 31. Dezember 1987 gekündigt. Er focht bei Gericht die Kündigung mit Erfolg an. Im Jahre 1988 bezog der Beschwerdeführer kein Arbeitseinkommen. Auf Grund des Prozeßerfolges erhielt er 1989 den Arbeitslohn für 1988 und 1989 nachbezahlt. Der Arbeitgeber wendete einen Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 von 29,27 Prozent an. Der Beschwerdeführer stellte beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Antrag a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §62;EStG 1988 §122 Abs7;EStG 1988 §62;EStG 1988 §67 Abs8;
Rechtssatz: Auch im Zusammenhang mit der Errechnung des Belastungsprozentsatzes (§ 67 Abs 8 EStG 1988) besteht für den Arbeitgeber keine Möglichkeit der Berücksichtigung von Sonderausgaben, für die Freibeträge in die Lohnsteuerkarte nich... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 1984 erhielt sie zwei Nachzahlungen für die Jahre 1977 bis 1981 in Höhe von brutto S 257.760,40 und S 193.126,80, die unter Bezugnahme auf § 67 Abs. 10 EStG wie laufende Bezüge nach dem Lohnsteuertarif besteuert wurden. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Nachzahlungen bereits im Ruhestand. Mit Eingabe vom 20. September 1984 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 240 BAO die Rück... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §240 Abs3;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist unter anderem auch, daß die als Wiederaufnahmsgründe bezeichneten neu hervorkommenden Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht wurden. Wenn ein Bezieher von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ei... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 1986, AZ 4 Sa 31/86, wurde über das Vermögen der K-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet; dieses wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Oktober 1987 gemäß § 67 Abs. 1 Z. 8 AO eingestellt wurde. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 26. November 1987 wurde ausgesprochen, daß ein Konkursverfahren von Amts wegen nicht eröffnet wird. Am 3. Oktober 1986 schloß der Beschwerdeführer mit der genannten Gesellschaft einen sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0216 E 19. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Kommt der Arbeitgeber trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 72 EStG 1972 (hier idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 1981, BGB... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß die Entscheidung über eine Berufung der Beschwerdeführerin gemäß § 281 BAO ausgesetzt werde. Sie begründete diesen Bescheid damit, daß der Ausgang des vor dem Verwaltungsgerichtshof unter der Zl. 89/13/0107 anhängigen Verfahrens von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Berufung sei. Vorliegende Beschwerde macht sowohl inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides als auch dessen Rechtsw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §281 Abs1;EStG 1972 §67 Abs8;
Rechtssatz: Ist Gegenstand eines schwebenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens lediglich die Beurteilung der Frage, ob ein Lohnsteuerrückzahlungsantrag ausreichend begründet worden ist, so ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht von wesentlicher Bedeutung iSd § 281 Abs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt als Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Mai 1988 erhielt sie vom Stadtschulrat für Wien eine Nachzahlung für die Zeit vom Jänner 1985 bis Juni 1988 in Höhe von insgesamt S 112.730,80, von der Lohnsteuer im Ausmaß von insgesamt S 39.122,40 einbehalten wurde. Die Lohnsteuer war aufgegliedert in Lohnsteuer "LFD" S 2.913,80 und Lohnsteuer "FIX" S 36.208,60. Mit der Begründung: , die Besteuerung entspreche nicht § 67 Abs. 8 EStG, beantragte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67;EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 46;
Rechtssatz: Dem durchschnittlichen AbgPfl ist die genaue Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe die einzelnen Lohnbestandteile - insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen und durchaus nicht einfachen Sonderr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §5 Abs1 Z6;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, S 17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0051 E 13. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Befreiung von der Körperschaftssteuer gem § 5 Abs 1 Z 6 KStG folgt nicht die Befreiung von der Zinsert... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;
Rechtssatz: Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für dessen Reparaturkosten an seinem Fahrzeug, das auf einer Dienstfahrt beschädigt wurde, sind Vorte... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 306; Rechtssatz: Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der Zinsertragsteuer haben nämlich die in BGen vorgesehenen Abgabenbefreiungen für die Steuerpflicht nach diesem BG keine Wirkung. Damit mangelt es im Beschwerdefall an der Grundvoraussetzung einer Rückerstattung von Abgaben gem § 240 BAO, die nur "bei zu Unrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückzahlung von Zinsertragsteuer, die von Zinserträgen der Beschwerdeführerin des Jahres 1986 von der jeweiligen Kreditunternehmung einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt worden war, abgewiesen. Aus dem Umstand, daß die Beschwerdeführerin als ein als gemeinnützig anerkanntes Wohnbauunternehmen gemäß § 5 Abs. 1 Z. 6 KStG von der Körpers... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3KStG 1966 §5 Abs1 Z6ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2
Rechtssatz: Aus der Befreiung von der Körperschaftssteuer gem § 5 Abs 1 Z 6 KStG folgt nicht die Befreiung von der Zinsertragsteuer nach dem BG BGBl 1983/587. Der Rückerstattungsantrag betr ZEST wurde daher zu Recht abgewiesen. Eu... mehr lesen...