Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrag des Beschwerdeführers auf Rückerstattung von im Jahr 1998 zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer ab. Der Beschwerdeführer hatte in seinem Antrag ausgeführt, er sei im Jahr 1996 fristlos entlassen worden. Als Ergebnis eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sei das Urteil ergangen, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Er sei Ende 1998 wieder eingestellt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs3;
Rechtssatz: Der Ausgleich von in Vorjahren erzielten negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann mit den in nachfolgenden Jahren zugeflossenen Nachzahlungen an Gehältern für diese Vorjahre gestützt auf § 240 Abs. 3 BAO (und auch im Wege der Veranlagung) nicht erreicht werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Wien. Er stellte mit Schreiben vom 5. Dezember 1996 den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der gesamten Kammerumlagen seit 1975. Der Präsident der Ärztekammer für Wien wies mit Bescheid vom 4. Juni 1997 den Antrag, soweit er die Umlagen für die Jahre 1975 bis 1990 betrifft, zurück (Spruchpunkt 1.). Für die Jahre 1991 bis 1996 wurde die Umlage festgesetzt (Spruchpunkt 2.). Zur Zurückweisung führte de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §56 Abs2;ÄrzteG 1984 §56 Abs3;BAO §240 Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/11/0209 E 26. Februar 2002
2001/11/0208 E 26. Februar 2002
2001/11/0207 E 26. Februar 2002
2001/11/0206 E 26. Februar 2002
Rechtssatz: Da die Festsetzung der K... mehr lesen...
Mit am 22. September 1998 beim Finanzamt St. Pölten eingelangtem Schreiben vom 19. September 1998 beantragte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf § 240 Abs 3 BAO die Erstattung seiner Ansicht nach zu viel einbehaltener Lohnsteuer. Das Finanzamt St. Pölten leitete den Erstattungsantrag zuständigkeitshalber an das Finanzamt Mödling weiter, wo dieser am 8. Oktober 1998 einlangte. Von diesem Vorgang wurde der Beschwerdeführer verständigt. In einem am 29. März 1999 beim Finanza... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §311 Abs2;BAO §50 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Erstattungsantrag an ein unzuständiges Finanzamt gerichtet, das diesen an das zuständige Finanzamt weiterleitet, so erfolgt iSd § 50 Abs 1 BAO die Weiterleitung des Erstattungsantrages auf Gefahr des Antragstellers, weswegen die im § 311 Abs 2 BAO normierte Frist erst mit Einlangen des Erstatt... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer, der am 1. Oktober 1984 zum Bezirkshauptmann von H bestellt worden war, am 27. Dezember 1994 die Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1989, 1990, 1991 und 1992 sowie für den Zeitraum vom 1. Jänner 1993 bis 31. August 1993 hinsichtlich der von seinem Dienstgeber für die Dienstwohnung in H in Ansatz gebrachten Sachbezüge. In den Beilagen zu den Anträgen sei ausgeführt worden, e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0094 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1995 Dienstnehmer der K GenmbH, über deren Vermögen am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Nach einer Vereinbarung von Vertretern der K GenmbH, deren Hausbank, des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds und der Arbeiterkammer finanzierte die Hausbank die den Dienstnehmern für März 1995 bis Juli 1995 jeweils gebührenden Bezüge in der Weise vor, daß sie aus eigenen Mitteln Zahlungen in Höhe der Löhne und Gehälter nach Anwendung des Einkommenste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §67 Abs8 lita;IESG §1;IESG §11 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0221 E 22. Mai 1998 97/13/0220 E 22. April 1998
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, aus de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 1993 aus zwei verschiedenen Dienstverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei er für einen der Arbeitgeber (Arbeitgeber A) an zwei verschiedenen Dienstorten tätig wurde. Für die Fahrten zwischen diesen beiden Dienstorten wurde dem Beschwerdeführer vom Arbeitgeber A Kilometergeld zur Abdeckung seiner Auslagen für die Benützung des eigenen Kfz ausbezahlt. Kurz nach Ablauf des Streitjahres beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 240... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/05 94/15/0094 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum abgeschlossenen LOHNSTEUERPRÜFUNG stellte der Prüfer unter anderem fest, daß jene einerseits für die Privatnutzung ihres Pkws Mercedes 500 SE durch den Dienstnehmer J.S. keinen Sachbezug versteuert und andererseits die demselben Dienstnehmer gezahlten Trennungsgelder als nicht zu versteuernde Leistungen im Sinne des § 26 EStG 1988 behandelt hatte. Der Prüfer ermittelte den sich daraus und auf Grund weiterer Tatbestandsv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/28 91/13/0081 2 Stammrechtssatz § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile abweichend vom erklärten Willen des Arbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Flugkapitän eines österreichischen Luftfahrtunternehmens. Von diesem Dienstgeber wurde der Beschwerdeführer im Jahr 1983 gekündigt und in der zweiten Jahreshälfte 1989 wieder angestellt. Mittlerweile war der Beschwerdeführer für eine ausländische Fluglinie tätig. Im gesamten Jahr 1989 war er - davon gehen beide Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aus - in Österreich nur beschränk einkommensteuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG 1988. Im Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs1;BAO §240 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/22 90/13/0152 4 Stammrechtssatz Die Beurteilung von Vergütungen als sonstige Bezüge mag zur Folge haben, daß später ausgezahlte sonstige Bezüge zwar nicht mehr (zur Gänze) innerhalb des Jahressechstels zugeflossen sind und der Arbeitgeber für diese Bezüge daher zu wenig Lohnsteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0107 2 Stammrechtssatz Dem durchschnittlichen AbgPfl ist die genaue Kenntnis darüber, wie und in welcher Höhe die einzelnen Lohnbestandteile - insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen und durchaus nicht einfachen Sonderregelungen der §§ 67 und 68 EStG 1972 - zu versteuern s... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer wurde im Jahr 1989 Aufsichtsratsabgabe für die Jahre 1982 bis 1986 im Ausmaß von insgesamt S 279.073,-- rückerstattet. Die Erstattung erfolgte mit Rücksicht auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88/12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung als verfassungwidrig aufgehoben worden waren, wobei der Beschwerdeführer Anlaßfall des betreffenden Gesetzesprüfungsverfahrens war. Streit besteht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0062 1 Stammrechtssatz Die Betriebsausgabenqu... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob es sich bei der im Anschluß an eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber des Beschwerdeführers von ersterem mit rechtskräftigem Haftungsbescheid wegen pauschaler Kilometergeldersätze an den Beschwerdeführer nachgeforderten und vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers sodann bezahlten, in der Folge von letzterem dem ersteren er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §240 Abs3;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 240 Abs 3 BAO ist, daß im Falle der Lohnsteuer diese Abgabe vom Arbeitgeber im objekiven Sinn zu Unrecht einbehalten wurde (Hinweis E 8.2.1977, 571/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994150094.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gewährt § 240 Abs 3 BAO dem Arbeitnehmer nur jenen ergänzenden Rechtsschutz, der wegen des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden besonderen Verhältnisses beim Lohnsteuerabzug notwendig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Als zu Unrecht einbehalten iSd § 240 Abs 3 BAO kann die vom Arbeitnehmer erfolglos rückgeforderte Lohnsteuer nur dann angesehen werden, wenn sein Arbeitgeber mehr als die schuldige Lohnsteuer für ihn einbehalten hat. Nicht als zu Unrecht einbehalten kann die Lohns... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Bundesbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1989 stellte er einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Er habe aufgrund zweier Dienstreisen Tagesgelder im Sinne des § 26 Z. 4 EStG 1988 erhalten, deren Besteuerung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorgenommen worden sei. Obwohl in beide Dienstreisen Nächtigungen gefallen seien, habe der Arbeitgeber für den jeweils l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0082
Rechtssatz: § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile ... mehr lesen...
Das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wurde vom Arbeitgeber zum 31. Dezember 1988 gekündigt. Der Beschwerdeführer erhielt am 3. Jänner 1989 eine Abfertigungsteilzahlung von brutto S 336.611,-- (versteuert mit festem Steuersatz von 2 %), am 18. Jänner 1989 einen als Urlaubsabfindung bezeichneten sonstigen Bezug von brutto S 421.897,-- (im Ausmaß von S 209.014,-- versteuert mit dem festen Steuersatz von 2 %, im Ausmaß von S 212.883,-- versteuert nach dem Tarif), am 3. April 1989 ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §72;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut des § 240 Abs 3 BAO ergibt sich, daß Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind, insoweit nicht aufgrund eines auf diese Gesetzesbestimmung gestützten Antrages zurückgezahlt werden dürfen, als das Einkommensteuerg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und Universitätsprofessor. Für seine Lehr- und Prüfungstätigkeit erhielt er im Streitzeitraum gesonderte Abgeltungen in Form von Kollegiengeldern und Prüfungsgebühren. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1987 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die genannten Vergütungen "als sonstige Einnahmen im Sinne des § 67 EStG anzusehen, die einbehaltene Lohnsteuer dieser Änderung anzupassen und diese Beträge zur Auszahlung zu bringen". Es handle sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung von Vergütungen als sonstige Bezüge mag zur Folge haben, daß später ausgezahlte sonstige Bezüge zwar nicht mehr (zur Gänze) innerhalb des Jahressechstels zugeflossen sind und der Arbeitgeber für diese Bezüge daher zu wenig L... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer obsiegte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als einer der den Anlaßfällen zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, gleich zu haltenden Fälle (s. das weitere Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom 13. Juni 1988, B 200/88 ff) teil... mehr lesen...